Solarparks – gute Aussichten für Kommunen
Kommunen kennen die mit einer konkreten Solarpark-Planung verbundenen Herausforderungen vor Ort gut. Sie bewerten und entscheiden in ihren Bebauungsplänen maßgeblich, wie konkrete Projekte umgesetzt werden können. Vor Ort wird ein Solarpark gemeinsam von oder mit Projektträgern und Verpächtern initiiert, das Projekt professionell geplant, ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt und der Bau begleitet. Der im Solarpark produzierte Strom kann lokal und überregional genutzt werden und private Haushalte, kommunale Einrichtungen sowie Unternehmen mit günstiger Energie versorgen.
Gut geplante Solarparks können die Basis für eine klimaneutrale und somit zukunftsfähige Energieversorgung in Ihrer Kommune sein.
Bernhard Strohmayer, Leiter erneuerbare Energien (bne)
Schritt für Schritt zum Solarpark
Wir zeigen, worauf im Planungsprozess einer PV-Freiflächenanlage geachtet werden sollte.

Mustervertrag für
die Kommunalbeteiligung
Die Regelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zur kommunalen Beteiligung von Standortgemeinden am Betrieb von Solarparks schafft Rechtssicherheit und ermöglicht es, dass Kommunen stärker von den Einnahmen eines Solarparks profitieren. Wir stellen Ihnen einen kostenlosen Mustervertrag nach § 6 EEG mit erklärenden Hinweisen zum Download zur Verfügung.
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