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Was Sie über Solarparks wissen müssen

Die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage mit dem dazugehörigen Bauleitplanungsverfahren bringt einen komplexen Entscheidungsprozess in einer Kommune mit sich. Viele Fragen rund um rechtliche Gegebenheiten, Beteiligungsmöglichkeiten und den Nutzen für Klima- und Naturschutz können auftauchen.
Wir geben Ihnen an dieser Stelle Antworten auf Ihre Fragen rund um Solarparks. Zusätzlich finden Sie weiterführende Hintergrundinformationen, Studien und hilfreiche Plattformen auf einen Blick.

Ist Ihre Frage nicht dabei? Dann schreiben Sie uns gerne über das Kontaktformular.

Häufige Fragen zu Solarparks

Die Suche nach einem geeigneten Standort beginnt in der Regel damit, dass Potenzialanalysen für geeignete Flächen durchgeführt werden. Wie dieser Prozess genauer abläuft, wird im Beitrag „Von der Potenzialfläche zum Solarstandort“ genauer erläutert. Geprüft werden neben dem Potenzial einer Fläche auch weitere Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel Eignungs-, Abwägungs- und Ausschlusskriterien. Abhängig von den jeweiligen Regelungen in den Bundesländern gibt es Flächen, die für die Planungen von Solarparks von vornherein geeignet sind, ausgeschlossen werden müssen oder die unter Umständen infrage kommen.

Hinweis: Die folgende Liste kann nur als Anhaltspunkt dienen und beschreibt die grundsätzliche Eignung einer Fläche für Solarparks. Bitte informieren Sie sich genauer zu den jeweiligen Eignungs-, Abwägungs- und Ausschlusskriterien in Ihrem Bundesland beziehungsweise in Ihrer Planungsregion.

Geeignete Flächen:

  • Acker- oder Grünland, das schwächere landwirtschaftliche Erträge liefert, weil beispielsweise die klimatischen Bedingungen ungünstig oder die Bodenqualität schlecht ist,
  • Flächenkulisse des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), d.h. vereinfacht Seitenrandstreifen an Bahnstrecken und Autobahnen sowie (abhängig vom Bundesland) ggf. landwirtschaftliche Flächen in sogenannten „benachteiligten Gebieten“ und
  • bestehende Konversionsflächen zum Beispiel auf stillgelegten Abfalldeponien, Tagebauen, Gruben, Steinbrüchen oder Truppenübungsplätzen.

Ausschlussflächen sind insbesondere:

  • Siedlungsflächen (Ortslageflächen, Gebäude etc.),
  • Straßen und Wege, Schienenstrecken, Bahnverkehrsanlagen,
  • Wald- und Forstflächen,
  • Überschwemmungsgebiete,
  • Naturschutzgebiete, Nationalparks, Biosphärengebiete (Kernzonen), Biotope,
  • Naturdenkmale,
  • Wasserschutzgebietszonen (Zone I).

Flächen, die unter Umständen infrage kommen, sind:

  • Biotopverbunde (trockene, feuchte und mittlere Standorte, Generalwildwegeplan etc.),
  • Natura 2000-Gebiete, zum Beispiel Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH) und Vogelschutzgebiete (SPA),
  • Landschaftsschutzgebiete,
  • Biosphärengebiete (Entwicklungszonen und Pflegezonen),
  • Wasserschutzgebietszonen (Zone III).

Weiterführende Informationen finden Sie in der Regel auf der Webseite Ihrer Planungsregion und im Beitrag: Von der Potenzialfläche zum Solarstandort

Für Gemeinden bestehen in fast allen Bundesländern verschiedene Angebote auf unterschiedlichen Ebenen. Wir haben hier einige Beispiele aufgeführt und erweitern die Liste nach und nach:

  • In Baden-Württemberg gibt es das vom Land geförderte „Forum Energiedialog“. Für Projekte im Rahmen der Energiewende können Gemeinden dort Leistungen in Anspruch nehmen wie zum Beispiel Beratung, Durchführung und Moderation von Veranstaltungen, Mediation, Klärung fachlicher Streitfragen sowie weitere kommunikative Leistungen. Dabei ist der Prozess ergebnisoffen.
  • Unterstützung finden Gemeinden und andere interessierte Parteien auch bei Energieagenturen, die es in fast allen Bundesländern gibt. So versteht sich die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (TheGA) als Kompetenz-, Beratungs- und Informationszentrum. Sie verfügt über eigene Ansprechpartnerinnen und -partner zum Thema Solarenergie.
  • Ein weiteres Beispiel ist die Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH. Sie bietet Bauherren, Kommunen und Unternehmen unter anderem eine Erstberatung sowie Fachinformationen zu solaren Wärmenetzen in Kommunen an. Sie informiert über Möglichkeiten der Förderung und vermittelt landeseigene Förderprogramme. 

In verschiedenen Bundesländern gibt es sogenannte „Energie-Kompetenzzentren“, die Auskunft zu diversen Fragestellungen für Gemeinden, Projektentwickler oder auch Bürgerinnen und Bürger geben.
Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) agiert bundesweit. Es vernetzt Akteurinnen und Akteure, stellt aktuelles Fachwissen bereit und versucht, Konflikten insbesondere mit dem Naturschutz vorzubeugen. Dazu vermittelt das KNE beispielsweise lokale Mediationen.

Auch andere Gemeinden, die bereits Solarparks errichtet haben, können eine wichtige Informationsquelle sein. Best-Practice-Beispiele zeigen, welche Erfahrungen kommunale Vertreterinnen und Vertreter von der Planung bis zum späteren Betrieb eines Solarparks gesammelt haben.

Solarparks sind geeignet für eine landwirtschaftliche Mehrfachnutzung. Flächen innerhalb von PV-Freiflächenanlagen bedürfen einer dauerhaften Pflege. Anders als bei der klassischen Landwirtschaft erfolgt die Flächenpflege in der Regel extensiv, was nebenbei der Artenvielfalt zugutekommt.

Beweidung: Häufig dienen Solarparks als Schafweide, aber auch die Freilandhaltung von Geflügel oder auch Schweinen ist grundsätzlich möglich. Solarparks sind ohnehin eingezäunt und die Modultische schützen die Tiere vor der Witterung.

Extensive landwirtschaftliche Flächenpflege: Nicht oder nur zeitweise beweidete Flächen werden in der Regel zweimal jährlich gemäht. Da weder Pestizide noch Dünger eingesetzt werden, lässt sich dort Bioheu gewinnen. Da hierbei das Mähgut abtransportiert wird, entstehen für die Artenvielfalt besonders wertvolle Wiesen. Ist auf der Fläche der klimafreundliche Humusaufbau ein Ziel, so ist auch eine Mulchmahd möglich, dann allerdings mit Abstrichen bei der Entwicklung der Artenvielfalt.

Auf extensiv genutzten Solarparkflächen steigt die Biodiversität an. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Artenvielfalt durch konventionelle Bewirtschaftung zuvor zurückgegangen ist.

Abhängig von der Art und Weise der Flächenbewirtschaftung kann einerseits die Bodenerholung im Vordergrund stehen oder der Solarpark als „Blühstreifen-XXL“ positiv für die Insektenvielfalt wirken. Die Bodenerholung geht in der Regel mit Erosionsvermeidung und einer verbesserten Wasserrückhaltefähigkeit einher. Mit angepassten Bewirtschaftungskonzepten ist auch die Entwicklung von besonders artenreichen Lebensräumen möglich.

Jeder Solarpark ist einzigartig, sowohl in seiner Konzeption als auch in seiner Bewirtschaftung. Beide Aspekte haben wiederum Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, die sich in einem Solarpark einstellt. Welche Naturschutz-Kriterien im Einzelfall zu berücksichtigen sind, ist bundeseinheitlich nicht geregelt. Die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort sind sehr unterschiedlich. Bei neu geplanten Solarparks werden zudem oft freiwillig zusätzliche Maßnahmen umgesetzt oder es wird im Einzelfall zwischen sinnvollen und weniger sinnvollen Maßnahmen abgewogen, so ist etwa auf feuchten Standorten das Bewirtschaftungskonzept und die mögliche Biodiversitätssteigerung vollkommen anders auszurichten als auf trockenen Standorten. Festzuhalten bleibt, dass in der Regel die Artenvielfalt in einem Solarpark gegenüber der Vornutzung ansteigt und durch standortangepasste Maßnahmen zusätzlich unterstützt werden kann.

Im Planungsprozess eines Solarparks und gemeinsam mit Flächeninhaberinnen und -inhabern, ggf. Naturschützerinnen und Naturschützern vor Ort und mit denjenigen, welche die Flächen im Solarpark pflegen, können die möglichen und sinnvollen Maßnahmen zur Erhöhung der Artenvielfalt erörtert werden. So lässt sich ein gutes Konzept für die Biodiversitäts-Photovoltaik entwickeln, das zu den Gegebenheiten eines bestimmten Standorts passt. Auf bisher überdüngten Flächen führt zum Beispiel eine sogenannte Aushagerung durch eine Entnahme des Schnittguts zu mehr Biodiversität. Denn mit der Aushagerung sinkt auch der Überfluss des Nährstoffgehalts im Boden. Andernorts kann die Grünpflege auf den Aufbau von Humus abzielen oder den Wasserhaushalt verbessern. Auch auf solchen Standorten steigt mit diesen Maßnahmen die Biodiversität an (insbesondere im Vergleich zur Vornutzung als Ackerfläche), wenn auch nicht in gleichem Maße.

Bei der extensiven Pflege und Bewirtschaftung dürfen keinerlei Gifte oder Dünger verwendet werden.

Eine schonende Beweidung erfolgt zum Beispiel durch Schafe. Zur Begrünung werden insekten- und vogelfreundliche Sorten sowie gebietsheimisches Saatgut verwendet. Die Ansiedelung von Insekten und Vögeln lässt sich außerdem mit Nisthilfen unterstützen.

Der Grad der Besonnung lässt sich bewusst einstellen, insbesondere bei größeren Solarparks.

Will man (aus Naturschutzperspektive) beispielsweise bestimmte Heuschreckenarten oder Zauneidechsen fördern, wird auf einen großen Abstand zwischen den Modulreihen geachtet, um die von der Sonne beschienene Bodenfläche zu vergrößern. Sollen auch kühlere oder feuchte Lebensräume durch weniger besonnte Abschnitte in einem Solarpark erhalten sein, kann diese Anforderung ebenfalls durch angepasste Modulreihenabstände und begleitende Bodenmaßnahmen umgesetzt werden. PPA-Solarparks bieten hierbei Vorteile in der Planung. Da sie förderfrei errichtet werden und in der Regel größere Flächen nutzen, ist der Spielraum für Strukturvielfalt im Projekt größer. Modulreihenabstände können dann auch innerhalb eines Solarparks variiert werden.

Gut geplante Solarparks werten insbesondere solche Flächen auf, die zuvor intensiv bewirtschaftet wurden. Aufgrund dieser Verbesserung des ökologischen Zustands sind (oft) keine zusätzlichen Ausgleichsmaßnahmen erforderlich bzw. lassen sich diese innerhalb von Solarparks umsetzen.

Mit dem Ansatz Gute Planung von PV-Freilandanlagen wird zusätzlich zu Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt (Biodiversitäts-PV) auch eine Best-Practice-Planung in weiteren Bereichen angestrebt. Dabei geht es um Beteiligung/Akzeptanz, Landwirtschaft, Landschaftsbild und die technische Umsetzung von Solarparks. Eine gewisse Abwägung bei naturschutzfachlichen Vorgaben ist daher nötig. Wenn aufgrund zu hoher oder zu einseitiger Vorgaben im Bereich Naturschutz die Balance zwischen den Interessen der Flächeninhaberinnen und -inhaber oder hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit eines Solarparks verloren geht, drohen Projekte ganz zu scheitern. Flächen bleiben dann (in der Regel) artenarme Monokulturen – was weder der Artenvielfalt noch der Energiewende und langfristig auch nicht der Landwirtschaft hilft.

Martin Hain Fotografie Pellworm

Durch die extensive Bewirtschaftung entstehen in Solarparks geeignete Habitate für Hunderte Tier- und Pflanzenarten. Da sich die Bewirtschaftung während der Laufzeit der Anlagen nicht ändert, können sich stabile Populationen von Tieren und Pflanzen entwickeln und vor allem durch die Art der Bewirtschaftung auch erhalten bleiben. Hierbei kann, aber muss es sich nicht nur um Rote-Liste-Arten handeln. Auch seltener werdende Arten bieten Solarparks wertvolle Lebensräume.

Von A wie Ameisengrille bis Z wie Zauneidechse – Solarparks schaffen Lebensräume für Arten, die in der Agrarlandschaft selten geworden sind. Das ist wissenschaftlich untersucht in der Studie Solarparks – Gewinne für die Biodiversität auch praktisch nachweisbar, zum Beispiel in Form von Artzählungen in bestehenden Solarparks. Neue Solarparks können bewusst auf die Erhöhung der Artenvielfalt ausgerichtet werden.

Einige Schlaglichter aus der Studie Solarparks – Gewinne für die Biodiversität: Bei Kartierungen in drei brandenburgischen Solarparks wurden 35 Heuschreckenarten und 44 Spezies an Tagfaltern erfasst, darunter einige hoch spezialisierte und bedrohte Arten. Für Brutvögel sind die PV-Freilandanlagen aus vielen Gründen attraktiv: Insekten und Samen bieten reichlich Nahrung, die Einzäunung schützt vor Fressfeinden und die Module sowie die Zäune dienen als Ansitzwarten. Zu den seltenen, in Solarparks nachweisbaren Arten zählen unter anderem Bluthänfling, Neuntöter, Schwarz- und Braunkehlchen, Steinschmätzer, Wiedehopf sowie diverse Ammern und Lerchen. Bei den Reptilien ist in manchen Solarparks die Zauneidechse quasi zu einer Leitart für den Lebensraum Solarpark avanciert. Amphibien und Kleinsäuger wie Hasen finden ebenfalls einen Rückzugsraum.

Am GEO-Tag der Natur 2021 wurde in sieben Bestands-Solarparks durch qualifizierte Biologinnen und Biologen an zwei Tagen die Flora- und Fauna erfasst. Die veröffentlichten Ergebnisse der Artuntersuchung zeigen, dass die großen Flächen von Solarparks wichtige Quelllebensräume für bedrohte Tier- und Pflanzenarten darstellen können. Die Ergebnisse der Untersuchungen in den Solarparks wurden im GEO-Magazin (Ausgabe November 2021) vorgestellt, in einem Hintergrundpapier zusammengefasst und vom Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) als Steckbriefe für jeden untersuchten Solarpark veröffentlicht:

Fast 600 Wildbienenarten kommen in Deutschland vor, knapp die Hälfte davon nistet im Erdreich. Viele Wildbienenarten sind auf störungsarme und offene Flächen ohne dichte Vegetation angewiesen, zum Beispiel auf sandigen Teilflächen oder nährstoffarmen Trockenrasen. Die extensive Grünpflege in Solarparks – durch Mahd oder Beweidung und ohne Dünger sowie Pestizide – fördert die vielfältigen Strukturen am Boden. Durch die Modultische entstehen zudem Areale mit unterschiedlichem Bewuchs und Mikroklima. Hierbei können die beschriebenen Lebensräume für Wildbienen entstehen. Die Vielfalt an Blütenpflanzen im Solarpark („Blühstreifen-XXL“) bietet Wildbienen auch die nötige Nahrung. Die Insekten bestäuben Pflanzen im Solarpark ebenso wie in benachbarten Gebieten. So können auch landwirtschaftliche Flächen in der Umgebung von den Wildbienen profitieren.

Solarparks werden zunehmend Teil unserer Kulturlandschaft. Form, Farbe und Reflexion können von Anwohnerinnen und Anwohnern jedoch als störend wahrgenommen werden. Je größer eine PV-Freiflächenanlage ist, desto größer ist auch ihr potenzieller Einfluss auf das Landschaftsbild. Die Einbindung in das jeweilige Landschaftsbild ist daher von wachsender Bedeutung, um die Akzeptanz von Solarparks zu stärken. Wie diese Integration im Detail gelingen kann, erfahren Sie im Beitrag: Neue Energielandschaften.

In flachem Gelände lässt sich ein Solarpark so anlegen, dass er kaum oder gar nicht über den Horizont ragt. Außerdem können niedrige Bepflanzungen an den Rändern erreichen, dass die Anlagen nur aus der Nähe sichtbar sind. Um eine stimmige Integration in die Landschaft zu erreichen, werden bereits bei Beginn der Planungen Visualisierungen erstellt. Diese digitalen Karten sind insbesondere bei hügeligen Landschaften hilfreich, um abschätzen zu können, wie sich Solarparks in eine ländliche Umgebung einfügen. Anhand der Visualisierungen wird das Erscheinungsbild einer Anlage frühzeitig mit Bürgerinnen und Bürgern vor Ort diskutiert und gegebenenfalls optimiert. Bei einer topografisch angepassten Bauweise werden auch für den Denkmalschutz relevante Blickbeziehungen berücksichtigt.

Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Selbstverpflichtung Gute Planung von PV-Freilandanlagen verpflichten sich, Solarparks verantwortungsvoll in unsere Kulturlandschaften einzubetten.

Eine detaillierte Beschreibung des Planungs- und Bauprozesses liefert der Beitrag Vom Planverfahren bis zur Bauphase. Zunächst werden in einer Grobplanung möglichst konkretere Eckdaten des Projekts entwickelt, etwa Anlagengröße und -leistung geschätzt sowie ein grober Entwurf der Flächenplanung erstellt. Zudem muss geprüft werden, ob das Projekt überhaupt mit der Raumordnung vereinbar ist. Dann stellt der Entwickler das Projektvorhaben erstmals im Gemeinderat vor. In der Folge finden Bürgerinformationsveranstaltungen statt, die Nachbargemeinden werden informiert und es kommt zum Austausch mit Interessengruppen wie unter anderem Naturschutzverbänden oder Jägerinnen und Jägern. Die Gemeinde kann dann einen Aufstellungsbeschluss treffen, damit das Raumordnungsverfahren eingeleitet werden kann. Ein Aufstellungsbeschluss – und das wird oft falsch verstanden – kommt noch nicht einer Genehmigung gleich, ist aber für weitere Detailplanungen nötig. Er beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Die Gemeinde ist der zentrale Akteur: Aufgrund der kommunalen Planungshoheit entscheidet sie über den Bebauungsplan. Am Ende dieses Prozesses muss der Entwickler zwei Dinge in der Hand halten, um den Solarpark verwirklichen zu können: eine positive landesplanerische Stellungnahme und die Baugenehmigung. Erst wenn diese vorliegt, kann mit dem Bau des Solarparks begonnen werden.

Gemeinden und Menschen vor Ort können auf vielfältige Weise von Solarparks profitieren. So leisten Anlagenbetreiber Pachtzahlungen für Flächen und zahlen vor Ort ihre Gewerbesteuer. Durch eine Gesetzesänderung im Erneuerbare-Energiren-Gesetz 2021 (EEG 2021) können Kommunen an den Erlösen von Solarparks auch direkt beteiligt werden. Alle nötigen Informationen sowie ein Mustervertragswerk zur Beteiligung von Kommunen an Solarparks finden Sie hier.

In nicht wenigen Solarpark-Projekten ist auch eine direkte Beteiligung möglich. So können zum Beispiel Unternehmen, Stadtwerke oder Gemeinden Mitgesellschafter der Solaranlagen werden. Auch sind Genossenschafts- oder andere Beteiligungsmodelle, in deren Rahmen die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Gemeinde selbst die Anlagen (oder Anlagenteile) betreiben und auf diese Art und Weise Renditen sowie grünen Strom erhalten. Darüber hinaus können Solarenergiestiftungen gemeinnützige Initiativen vor Ort unterstützen. Auch ohne aktive Beteiligung können Bürgerstrommodelle für finanzielle Entlastung sorgen, etwa in einem regionalen günstigen Stromtarif. Dieses Modell ist jedoch nicht bei allen Projekten umsetzbar. Solarparks stellen heute und absehbar in Zukunft die günstigste Form dar, Strom zu produzieren.

Die Beteiligungsmöglichkeiten an Solarparks für Gemeinden und Menschen vor Ort sind vielfältig. Finanzielle Beteiligung kann direkt oder indirekt erfolgen. Oft sind Maßnahmen kombinierbar, aber nicht immer.

Neben der finanziellen Teilhabe an Solarparks gibt es weitere Mehrwerte, zum Beispiel Aufträge für Unternehmen vor Ort (Bau, Wartung, Pflege) sowie Mehrwerte im Bereich der Biodiversität.

Nimmt das Tempo der Energiewende weiter an Fahrt auf und damit auch der Ausbau von Solarparks, so steigt auch die Zahl der Arbeitsplätze in der heimischen Solar- und Speicherbranche. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Energiewende im Kontext von Atom- und Kohleausstieg. Perspektiven im Strommarkt bis 2040“ des Bundesverbands Solarwirtschaft e. V. Sie rechnet damit, dass vor allem im Bereich Planung, Montage, Betrieb und Wartung bis zu 50.000 neue Jobs entstehen. Damit könnte sich die Zahl der Arbeitsplätze bis 2030 verdreifachen – den politischen Willen vorausgesetzt.

Sonne in Ihrer Kommune

Worauf sollten Kommunen bei der Planung eines Solarparks achten? Hier finden Sie konkrete Tipps und einen Mustervertrag zur kommunalen Beteiligung.

Solarpark Rickelshausen

Mustervertrag für Kommunen

Wir stellen Ihnen einen Mustervertrag für die kommunale Beteiligung und weitere Informationen zum rechtssicheren Vertragsschluss kostenfrei zur Verfügung.

Energiewende & Naturschutz

Studien zeigen: In Solarparks entstehen wertvolle Lebensräume für Flora und Fauna. Mit welchen Maßnahmen kann die Artenvielfalt zusätzlich erhöht werden?

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