Vom Plan­ver­fah­ren bis zur Bau­pha­se

30. November 2021

Die Entscheidung für oder gegen einen Solarpark wird im Bebauungsverfahren auf kommunaler Ebene getroffen. Erfahren…

Alina Uppenkamp

Vom Plan­ver­fah­ren bis zur Bau­pha­se

Kommune

Die Kom­mu­ne ent­schei­det

Wenn eine geeig­ne­te Flä­che für einen Solar­park gefun­den ist, beginnt das Bebau­ungs­ver­fah­ren auf kom­mu­na­ler Ebe­ne. An des­sen Ende steht die Ent­schei­dung für oder gegen einen Solar­park.

Im Pro­zess kom­men Behör­den und Trä­ger der Regio­nal­pla­nung, Gemein­de- oder Ort­schafts­rä­te, Bür­ge­rin­nen und Bür­ger der Kom­mu­ne sowie der Nach­bar­ge­mein­den und unter­schied­li­che Inter­es­sen­grup­pen zu Wort. In die­ser Pha­se wer­den Berich­te und Gut­ach­ten erstellt, Vor­ga­ben für den Betrieb und den Rück­bau dis­ku­tiert und Infor­ma­tio­nen zur Pla­nung aus­ge­legt. Die Kom­mu­ne ist am Ende für die Bau­leit­pla­nung zustän­dig. In der Regel ver­ge­hen von den ers­ten Pla­nun­gen bis zum Bau­be­ginn rund 12 Mona­te.

Plan­ver­fah­ren: Die Kom­mu­ne hat Pla­nungs­ho­heit

In einer Grob­pla­nung geht es zunächst dar­um, kon­kre­te­re Eck­da­ten des Pro­jekts zu ent­wi­ckeln, etwa Anla­gen­grö­ße und ‑leis­tung, sowie einen gro­ben Ent­wurf der Flä­chen­pla­nung. Zudem muss geprüft wer­den, ob das Pro­jekt über­haupt mit der Raum­ord­nung ver­ein­bar ist. Bei grö­ße­ren Pro­jek­ten wer­den auch die Trä­ger der Regio­nal­pla­nung oder Minis­te­ri­en ein­ge­bun­den.

Sind die­se Gesprä­che viel­ver­spre­chend ver­lau­fen, stellt der Ent­wick­ler das Pro­jekt­vor­ha­ben erst­mals im Gemein­de­rat vor. In der Fol­ge fin­den Bür­ger­infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen statt, die Nach­bar­ge­mein­den wer­den infor­miert und es kommt zum Aus­tausch mit Inter­es­sen­grup­pen wie unter ande­rem Natur­schutz­ver­bän­den oder Jäge­rin­nen und Jägern. Die Gemein­de kann dann einen Auf­stel­lungs­be­schluss tref­fen, damit das Raum­ord­nungs­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet wer­den kann.

Ein Auf­stel­lungs­be­schluss – und das wird oft falsch ver­stan­den – kommt noch nicht einer Geneh­mi­gung gleich, ist aber für wei­te­re Detail­pla­nun­gen nötig. Er beschließt die Auf­stel­lung eines Bebau­ungs­plans.

Nun beginnt die Detail­pla­nung des Solar­parks beim Pro­jekt­ent­wick­ler und in der Kom­mu­ne. Der Solar­park wird tech­nisch geplant und es wer­den zum Bei­spiel Fra­gen rund um den Netz­an­schluss geklärt.

Die Gemein­de beginnt mit der Aus­ar­bei­tung des Bebau­ungs­plans als Ent­wurf, der auch öffent­lich aus­ge­legt wird. Die Offen­la­ge kann bereits früh­zei­tig oder auch bei kon­kre­te­rer Pla­nung erfol­gen.

Die Gemein­de muss dabei sicher­stel­len, dass der Ent­wurf in orts­üb­li­cher Wei­se ver­öf­fent­licht wird. In die­ser Zeit wer­den Umwelt­un­ter­su­chun­gen sowie die Umwelt­pla­nung durch­ge­führt, Stel­lung­nah­men ein­ge­holt und wei­te­re pro­jekt­spe­zi­fi­sche Auf­la­gen wer­den erfüllt. Auch Anre­gun­gen, die wäh­rend der öffent­li­chen Aus­le­gung im Dia­log mit Bür­ge­rin­nen und Bür­gern vor­ge­bracht wur­den, wird nach­ge­gan­gen.

Die Gemein­de ist der zen­tra­le Akteur: Auf­grund der kom­mu­na­len Pla­nungs­ho­heit ent­schei­det sie über den Bebau­ungs­plan. Am Ende die­ses Pro­zes­ses muss der Ent­wick­ler zwei Din­ge in der Hand hal­ten, um den Solar­park ver­wirk­li­chen zu kön­nen: eine posi­ti­ve lan­des­pla­ne­ri­sche Stel­lung­nah­me und die Bau­ge­neh­mi­gung.

Wie läuft die Bau­pha­se ab?

  • Wege, Sta­tio­nen, Kabel­grä­ben wer­den ver­mes­sen
  • Mög­li­che Alt­be­stän­de auf der Flä­che, wie zum Bei­spiel Scheu­nen oder Kampf­mit­tel (bei Kon­ver­si­ons­flä­chen), wer­den ent­fernt
  • Der natur­schutz­fach­li­che Aus­gleich wird geplant
  • Zäu­ne und Bau­stel­len­zu­fahrt wer­den errich­tet
  • Instal­la­tio­nen zur Bau­stel­len­si­cher­heit, sowie Unter­künf­te wer­den bereit­ge­stellt
  • Logis­tik­flä­chen wer­den geschaf­fen und ers­te Mate­ria­li­en wie Ramm­pfos­ten oder Kabel wer­den gelie­fert, auch Bau­ma­schi­nen wer­den bereit­ge­stellt
  • Die Kabel­grä­ben wer­den ange­legt und die Kabel ver­legt
  • Die Unter­kon­struk­ti­on für die Solar­mo­du­le wird errich­tet
  • Modu­le wer­den ange­lie­fert und auf der Unter­kon­struk­ti­on befes­tigt
  • Wech­sel­rich­ter und Trans­for­ma­to­ren wer­den ange­lie­fert und auf­ge­baut
  • Die Ein­zel­kom­po­nen­ten des Solar­parks wer­den mit­ein­an­der ver­bun­den
  • Die Anschluss­lei­tung an das Strom­netz (in der Regel das Mit­tel­span­nungs­netz) wird errich­tet
  • Der Solar­park wird für die Inbe­trieb­nah­me vor­be­rei­tet; gleich­zei­tig wer­den nur für die Bau­maß­nah­me nöti­gen Maß­nah­men rück­ge­baut

Nach Abbau der Bau­stel­le beginnt die Betriebs­pha­se des Solar­parks. Die Flä­chen zwi­schen den Modul­rei­hen sowie gege­be­nen­falls die Aus­gleichs­flä­chen wer­den ent­spre­chend der Vor­ga­ben der Geneh­mi­gung bewirt­schaf­tet.

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