Vom Planverfahren bis zur Bauphase
Die Kommune entscheidet
Wenn eine geeignete Fläche für einen Solarpark gefunden ist, beginnt das Bebauungsverfahren auf kommunaler Ebene. An dessen Ende steht die Entscheidung für oder gegen einen Solarpark.
Im Prozess kommen Behörden und Träger der Regionalplanung, Gemeinde- oder Ortschaftsräte, Bürgerinnen und Bürger der Kommune sowie der Nachbargemeinden und unterschiedliche Interessengruppen zu Wort. In dieser Phase werden Berichte und Gutachten erstellt, Vorgaben für den Betrieb und den Rückbau diskutiert und Informationen zur Planung ausgelegt. Die Kommune ist am Ende für die Bauleitplanung zuständig. In der Regel vergehen von den ersten Planungen bis zum Baubeginn rund 12 Monate.
Planverfahren: Die Kommune hat Planungshoheit
In einer Grobplanung geht es zunächst darum, konkretere Eckdaten des Projekts zu entwickeln, etwa Anlagengröße und -leistung, sowie einen groben Entwurf der Flächenplanung. Zudem muss geprüft werden, ob das Projekt überhaupt mit der Raumordnung vereinbar ist. Bei größeren Projekten werden auch die Träger der Regionalplanung oder Ministerien eingebunden.
Sind diese Gespräche vielversprechend verlaufen, stellt der Entwickler das Projektvorhaben erstmals im Gemeinderat vor. In der Folge finden Bürgerinformationsveranstaltungen statt, die Nachbargemeinden werden informiert und es kommt zum Austausch mit Interessengruppen wie unter anderem Naturschutzverbänden oder Jägerinnen und Jägern. Die Gemeinde kann dann einen Aufstellungsbeschluss treffen, damit das Raumordnungsverfahren eingeleitet werden kann.
Ein Aufstellungsbeschluss – und das wird oft falsch verstanden – kommt noch nicht einer Genehmigung gleich, ist aber für weitere Detailplanungen nötig. Er beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans.
Nun beginnt die Detailplanung des Solarparks beim Projektentwickler und in der Kommune. Der Solarpark wird technisch geplant und es werden zum Beispiel Fragen rund um den Netzanschluss geklärt.
Die Gemeinde beginnt mit der Ausarbeitung des Bebauungsplans als Entwurf, der auch öffentlich ausgelegt wird. Die Offenlage kann bereits frühzeitig oder auch bei konkreterer Planung erfolgen.
Die Gemeinde muss dabei sicherstellen, dass der Entwurf in ortsüblicher Weise veröffentlicht wird. In dieser Zeit werden Umweltuntersuchungen sowie die Umweltplanung durchgeführt, Stellungnahmen eingeholt und weitere projektspezifische Auflagen werden erfüllt. Auch Anregungen, die während der öffentlichen Auslegung im Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern vorgebracht wurden, wird nachgegangen.
Die Gemeinde ist der zentrale Akteur: Aufgrund der kommunalen Planungshoheit entscheidet sie über den Bebauungsplan. Am Ende dieses Prozesses muss der Entwickler zwei Dinge in der Hand halten, um den Solarpark verwirklichen zu können: eine positive landesplanerische Stellungnahme und die Baugenehmigung.
Wie läuft die Bauphase ab?
Nach Abbau der Baustelle beginnt die Betriebsphase des Solarparks. Die Flächen zwischen den Modulreihen sowie gegebenenfalls die Ausgleichsflächen werden entsprechend der Vorgaben der Genehmigung bewirtschaftet.