Von der Poten­zi­al­flä­che zum Solar­stand­ort

1. Dezember 2021

Bevor ein Solarpark errichtet wird, muss ein geeigneter Standort gefunden werden. Dazu erfolgt eine Flächenprüfung,…

Alina Uppenkamp

Von der Poten­zi­al­flä­che zum Solar­stand­ort

Kommune
Landwirtschaft

Wie erfolgt die Stand­ort- und Flä­chen­prü­fung für Solar­parks?

Bevor ein Solar­park errich­tet wird, muss ein geeig­ne­ter Stand­ort gefun­den wer­den. Drei Hür­den muss hier jeder Solar­park neh­men:

  • In der Regel iden­ti­fi­zie­ren Pro­jekt­ent­wick­ler zunächst Poten­zi­al­flä­chen und prü­fen sie auf ihre Eig­nung für Solar­parks.
  • Danach wird die Zustim­mung der Flä­chen­ei­gen­tü­me­rin­nen und ‑eigen­tü­mer zur sola­ren Nut­zung in einem Pacht­ver­trag fest­ge­hal­ten, damit eine Pla­nung kon­kre­ter wer­den kann.
  • Der letz­te und für die Rea­li­sie­rung ent­schei­den­de Schritt ist die Zustim­mung der jewei­li­gen Kom­mu­ne, ohne die das Pro­jekt nicht rea­li­siert wer­den kann.

Natür­lich kön­nen auch Flä­chen­ei­gen­tü­me­rin­nen und ‑Eigen­tü­mern direkt auf Pro­jek­tie­rer zuge­hen, wodurch sich die Rei­hen­fol­ge ent­spre­chend ändert.

Wo gibt es Poten­zi­al für Solar­parks?

Die Stand­ort­aus­wahl für einen Solar­park beginnt in der Regel mit der Suche nach einer nutz­ba­ren Flä­che. Wird die­se Flä­che nicht von einem Flä­chen­ei­gen­tü­mer vor­ge­schla­gen und anschlie­ßend geprüft, las­sen sich Poten­zi­al­flä­chen auch auf Satel­li­ten­bil­dern und Kar­ten oder Such­fahr­ten fin­den. Eine wich­ti­ge Rah­men­be­din­gung bei der Poten­zi­al­flä­chen­er­mitt­lung spie­len die Vor­ga­ben der Lan­des­pla­nung. Ent­we­der auf Bun­des­land­ebe­ne oder für ein­zel­ne Regio­nen – soge­nann­te Pla­nungs­re­gio­nen – wer­den die Vor­ga­ben der Lan­des­pla­nun­gen für „raum­be­deut­sa­me Pla­nun­gen“ kon­kre­ti­siert. Abhän­gig von den defi­nier­ten Zie­len geben zum Bei­spiel Regio­nal­plä­ne Aus­kunft dar­über, wel­che Flä­chen für die Pla­nun­gen von Solar­parks geeig­net sind, wel­che aus­ge­schlos­sen wer­den oder wel­che Flä­chen unter bestimm­ten Umstän­den infra­ge kom­men. Mit­hil­fe von Geo­in­for­ma­ti­ons­sys­te­men (GIS) wer­den geo­gra­fi­sche und raum­pla­ne­ri­sche Daten der ver­schie­de­nen Regio­nal­plä­ne, sowie Nut­zungs­kri­te­ri­en von Flä­chen und vie­le wei­te­re Ein­fluss­kri­te­ri­en über­ein­an­der­ge­legt. So kön­nen die ein­zel­nen Restrik­ti­ons­kri­te­ri­en für poten­zi­el­le Flä­chen ermit­telt, visua­li­siert und geprüft wer­den. Am Ende die­ser soge­nann­ten „Weiß­flä­chen­ana­ly­se“ kön­nen Poten­zi­al­stand­or­te für Solar­parks ermit­telt wer­den.

Bei der Prü­fung über Geo­in­for­ma­ti­ons­sys­te­me (GIS) spricht man von der soge­nann­ten „Weiß­flä­chen­ana­ly­se”. „Weiß“ wer­den die Flä­chen genannt, die nach den Kri­te­ri­en eines Aus­schluss­ver­fah­rens bestimmt wer­den (zum Bei­spiel kei­ne Sied­lungs­flä­chen, kei­ne Wald­flä­chen, kei­ne Natur­schutz­ge­bie­te). So wird ermit­telt, wel­che Flä­chen grund­sätz­lich für Solar­park-Pla­nun­gen geeig­net sind. Hat man die­se Flä­chen iden­ti­fi­ziert, kom­men wei­te­re Prüf­fak­to­ren hin­zu: Ist die Flä­che lang­ge­zo­gen oder kom­pakt? Wie vie­le Flur­stü­cke sind auf der Flä­che ent­hal­ten? Zu klä­ren sind außer­dem Fra­gen nach Hang­la­ge, Aus­rich­tung, Ver­schat­tung oder Eig­nung für land­wirt­schaft­li­che Nut­zung — alles Para­me­ter, wel­che die spä­te­re Pro­jekt­pla­nung beein­flus­sen wür­den. Jeder Solar­park wird indi­vi­du­ell geplant. Vor Beginn der Pla­nung muss aber das gene­rel­le Poten­zi­al eine Flä­che ermit­telt wor­den sein.

Beson­ders geeig­net sind Flä­chen, die in der Regio­nal­pla­nung bereits als Vorrang‑, oder Vor­be­halts­ge­bie­te für Solar­an­la­gen fest­ge­legt sind. Das­sel­be gilt für Son­der­ge­bie­te für Pho­to­vol­ta­ik-Frei­flä­chen­an­la­gen, die Gemein­den in ihrem Flä­chen­nut­zungs­plan aus­ge­wie­sen haben. Die­se Flä­chen kom­men somit aus raum­ord­ne­ri­scher Sicht für die Errich­tung von Pho­to­vol­ta­ik-Frei­flä­chen­an­la­gen vor­ran­gig infra­ge. Die Regio­nal­pla­nung kon­kre­ti­siert übri­gens die Vor­ga­ben des Lan­des­ent­wick­lungs­plans eines Bun­des­lan­des für eine bestimm­te (Planungs-)Region. Daher gibt es sowohl in den Bun­des­län­dern als auch in den Pla­nungs­re­gio­nen unter­schied­li­che Vor­ga­ben zu Solar­parks.

Beson­ders zu betrach­ten sind zudem Kon­ver­si­ons­flä­chen, die zum Bei­spiel zuvor mili­tä­risch oder wirt­schaft­lich genutzt wur­den. Durch ihre vor­he­ri­ge Nut­zung kön­nen sich im Boden noch Schad­stof­fe oder Kampf­mit­tel befin­den, die wie­der­um eine land­wirt­schaft­li­che Bear­bei­tung oder den Anbau von Nah­rungs­mit­teln unmög­lich machen. Auch eig­nen sich unge­nutz­te (teil-)versiegelte Frei­flä­chen (zum Bei­spiel ehe­ma­li­ge Flug­hä­fen), die oft­mals nicht ein­mal mehr Regen­was­ser in den Boden ver­si­ckern las­sen und dadurch eine ande­re sinn­vol­le Nut­zung aus­schlie­ßen. Es kom­men neben die­sen Son­der­fäl­len auch land­wirt­schaft­li­che Flä­chen mit schwa­chen Ertrags­zah­len für den Bau eines Solar­park infra­ge.

Sofern auf der Flä­che ein Pro­jekt mit EEG-För­de­rung geplant ist, sind Restrik­tio­nen bezüg­lich der för­der­fä­hi­gen Flä­chen­ku­lis­se zu beach­ten. Eine För­de­rung kann nach dem novel­lier­ten Erneu­er­ba­re-Ener­gien-Gesetz (EEG 2021) bei­spiels­wei­se auf Kon­ver­si­ons­flä­chen oder auf bis zu 200 Meter brei­ten Sei­ten­rand­strei­fen von Auto­bah­nen und Bahn­tras­sen gewählt wer­den. Eben­so eig­nen sich für EEG-geför­der­te Vor­ha­ben auch Pla­nun­gen auf land­wirt­schaft­li­chen Flä­chen in „benach­tei­lig­ten Gebie­ten“, aller­dings nur, wenn die­se in einem Bun­des­land expli­zit zuge­las­sen wur­den. Eine ent­spre­chen­de Ver­ord­nung haben bis­her Bay­ern, Baden-Würt­tem­berg, Hes­sen, Nie­der­sach­sen, Rhein­land-Pfalz, Sach­sen und das Saar­land erlas­sen.

Geför­der­te Solar­parks

Die inner­halb der EEG-Flä­chen­ku­lis­se geplan­ten PV-Frei­flä­chen­an­la­gen kön­nen an den Aus­schrei­bun­gen der Bun­des­netz­agen­tur teil­neh­men und sich die Ver­gü­tungs­sät­ze für den erzeug­ten Strom über 20 Jah­re sichern.

Solar­parks ohne För­de­rung

Heu­te ist es zuneh­mend mög­lich, auch von der EEG-För­de­rung unab­hän­gi­ge Solar­parks zu errich­ten und die­se för­der­frei über PPA-Ver­trä­ge („Power Purcha­se Agree­ment”), d.h. Strom­lie­fer­ver­trä­ge zu refi­nan­zie­ren.

Wer­den Solar­parks als PPA-Pro­jekt unab­hän­gig von den För­der­be­din­gun­gen geplant, kön­nen wei­te­re Flä­chen, bei­spiels­wei­se land­wirt­schaft­li­che Nied­ri­ger­trags­stand­or­te, genutzt wer­den. Sol­che Solar­park-Pla­nun­gen bie­ten eine höhe­re kon­zep­tio­nel­le Frei­heit zum Bei­spiel für die Pla­nung als Bio­di­ver­si­täts-Pho­to­vol­ta­ik und sind in der Regel grö­ßer als Solar­parks in den Aus­schrei­bun­gen.

In den Lan­des­ent­wick­lungs­plä­nen kön­nen auch Gebie­te benannt sein, in denen Pho­to­vol­ta­ik-Frei­flä­chen­an­la­gen (Solar­parks) vor­ran­gig oder auch nicht gebaut wer­den sol­len, wobei sich hier die Rege­lun­gen zwi­schen den Bun­des­län­dern erheb­lich unter­schei­den. Als Aus­schluss­ge­bie­te sind in der Regel Sied­lungs­ge­bie­te, Wald- und Forst­flä­chen sowie Natur­schutz­ge­bie­te (oder ande­re beson­ders wert­vol­le Natur­schutz­flä­chen) benannt, aber auch zum Bei­spiel Flä­chen für den Abbau ober­flä­chen­na­her Roh­stof­fe. Bei bestimm­ten Flä­chen kann eine Abwä­gung erfol­gen, ob Solar­parks errich­tet wer­den kön­nen. Beson­ders her­vor­zu­he­ben sind hier Land­schafts­schutz- oder Vogel­schutz­ge­bie­te, in denen Solar­parks errich­tet wer­den kön­nen, wenn wei­te­re Rah­men­be­din­gun­gen pas­sen (zum Bei­spiel eine Auf­wer­tung der Flä­che bezüg­lich der Arten­viel­falt erfolgt).

Da sich die Flä­chen­su­che für Solar­parks bis­her haupt­säch­lich an der EEG-Flä­chen­ku­lis­se ori­en­tiert hat, die­se Rah­men­be­din­gung (die För­der­fä­hig­keit) aber zuneh­mend unwich­tig wird, ist die Debat­te um wei­te­re für Solar­parks nutz­ba­re Flä­chen neu belebt wor­den und wird sehr dyna­misch geführt. Auf Son­ne­Sam­meln wol­len wir die Infor­ma­tio­nen zu nutz­ba­ren oder nicht nutz­ba­ren Flä­chen so all­ge­mein wie nötig und aktu­ell wie mög­lich hal­ten, denn letzt­lich wird zu jedem Pro­jekt indi­vi­du­ell und auf kom­mu­na­ler Ebe­ne ent­schie­den. Uns geht es um eine Chan­cen-Debat­te zu Solar­parks, um mög­li­che Syn­er­gie­po­ten­zia­le bei­spiels­wei­se im Bereich des Arten­schut­zes zu iden­ti­fi­zie­ren und zu heben.

Eine indi­vi­du­el­le Prü­fung für jeden Stand­ort mit Poten­zi­al für einen Solar­park ist uner­läss­lich, da sich zum Bei­spiel Vor­be­halts- und Vor­rang­ge­bie­te je nach Lan­des- und Regio­nal­pla­nung unter­schei­den. Es ist eben­falls not­wen­dig, auch den jeweils gül­ti­gen Lan­des­rah­men­plan zu prü­fen, da auch über Gebie­te wie bei­spiels­wei­se Bio­top­ver­bun­de, Land­schafts­schutz­ge­bie­te oder Was­ser­schutz­ge­biets­zo­nen indi­vi­du­ell ent­schie­den wer­den kann. Solar­parks wer­den Teil unse­rer Kul­tur­land­schaft und im Pla­nungs­pro­zess kann bei einer indi­vi­du­el­len Betrach­tung auf Syn­er­gie­po­ten­zia­le ange­mes­sen Rück­sicht genom­men wer­den. Selbst­ver­ständ­lich spie­len nicht nur gene­rel­le pla­nungs­recht­li­che Vor­ga­ben, son­dern auch die spe­zi­el­len Anfor­de­run­gen an einen kon­kre­ten Stand­ort eine Rol­le, zum Bei­spiel die opti­sche Wir­kung auf das Land­schafts­bild.

Wur­den Poten­zi­al­flä­chen zum Bei­spiel durch die „Weiß­flä­chen­ana­ly­se” bestimmt, folgt in einem wei­te­ren Schritt die Begut­ach­tung der Topo­gra­fie der Flä­che. Neben der Grö­ße und der vor­herr­schen­den Boden­qua­li­tät spie­len auch die Umge­bung und die Lage eine wesent­li­che Rol­le. Die Flä­che soll­te weder ver­schat­tet sein noch sich in nord­ex­po­nier­ter Hang­la­ge befin­den. Wei­te­re Kri­te­ri­en sind die Ent­fer­nung zu Sied­lungs­be­rei­chen sowie angren­zen­de Infra­struk­tur wie Auto­bah­nen, Schie­nen- oder Strom­tras­sen oder Abstän­de zu Wäl­dern und Gewäs­sern. Vor­teil­haft ist auch ein nahe­ge­le­ge­ner Netz­an­schluss­punkt, um die Anla­ge spä­ter und mit mög­lichst gerin­gem Auf­wand mit dem Strom­netz zu ver­bin­den.

Kommt eine Flä­che für einen Solar­park infra­ge und sind alle Vor­aus­set­zun­gen hin­sicht­lich der Flä­chen­eig­nung gege­ben, wer­den die Flä­chen­ei­gen­tü­me­rin­nen und ‑eigen­tü­mer ange­spro­chen. Hier­bei erör­tern Pro­jekt­ent­wick­ler mit den Eigen­tü­me­rin­nen und Eigen­tü­mern deren Bereit­schaft und die Bedin­gun­gen, Flä­chen für den Bau eines Solar­parks zur Ver­fü­gung zu stel­len bzw. zu ver­pach­ten. Dar­über hin­aus wird fest­ge­legt, wie die Anla­ge rück­stands­los rück­ge­baut wer­den kann, soll­te dies gewünscht wer­den. So kön­nen Lösun­gen gefun­den wer­den, wie Flä­chen nach dem Pach­ten­de wie­der für die Land­wirt­schaft nutz­bar wer­den. Wenn die Flä­chen­ei­gen­tü­me­rin­nen und ‑eigen­tü­mer zustim­men, ihre Flur­stü­cke für die Pla­nung und den Betrieb eines Solar­parks an die Ent­wick­ler­ge­sell­schaft zu ver­pach­ten, wer­den ent­spre­chen­de Ver­trä­ge geschlos­sen. Die­se Ver­trä­ge sind eine nöti­ge Sicher­heit für die wei­te­ren Pla­nun­gen.

Solar­an­la­gen besit­zen im Gegen­satz zu Wind­kraft­an­la­gen kei­ne Pri­vi­le­gie­rung nach § 35 BauGB (Bau­ge­setz­buch) zum Bau­en im Außen­be­reich. Somit bedarf es eines Bau­leit­plan­ver­fah­rens. Die­ses Plan­ver­fah­ren kann die Gemein­de zum Bei­spiel durch die Auf­stel­lung eines vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­plans umset­zen. Die Zustim­mung der Kom­mu­ne – im Wesent­li­chen die der Stadt- und Gemein­de­rä­te – ist dabei ent­schei­dend für die Umset­zung des Solar­parks. Die­se Zustim­mung zeigt sich zunächst im Auf­stel­lungs­be­schluss (d.h. im Beschluss zum Auf­stel­len eines Bebau­ungs­plans), der als Start­schuss für das Ver­fah­ren bei der Gemein­de gilt. Es gilt die kom­mu­na­le Ent­schei­dungs­ho­heit.

Um eine erhöh­te Akzep­tanz für den Bau des Solar­parks zu schaf­fen, soll­te die Öffent­lich­keit früh­zei­tig mit in die Pla­nung ein­be­zo­gen wer­den. Für den Pro­zess der Stand­ort- und Flä­chen­prü­fung, von Flä­chen­sich­tung bis hin zur Anspra­che der Kom­mu­ne, soll­te in etwa eine Zeit­span­ne von sechs Mona­ten ein­ge­plant wer­den.

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