| | |

Von der Potenzialfläche zum Solarstandort

Wie erfolgt die Standort- und Flächenprüfung für Solarparks?

Bevor ein Solarpark errichtet wird, muss ein geeigneter Standort gefunden werden. Drei Hürden muss hier jeder Solarpark nehmen:

  • In der Regel identifizieren Projektentwickler zunächst Potenzialflächen und prüfen sie auf ihre Eignung für Solarparks.
  • Danach wird die Zustimmung der Flächeneigentümerinnen und -eigentümer zur solaren Nutzung in einem Pachtvertrag festgehalten, damit eine Planung konkreter werden kann.
  • Der letzte und für die Realisierung entscheidende Schritt ist die Zustimmung der jeweiligen Kommune, ohne die das Projekt nicht realisiert werden kann.

Natürlich können auch Flächeneigentümerinnen und -eigentümer direkt auf Projektierer zugehen, wodurch sich die Reihenfolge entsprechend ändert.

Wo gibt es Potenzial für Solarparks?

Die Standortauswahl für einen Solarpark beginnt in der Regel mit der Suche nach einer nutzbaren Fläche. Wird diese Fläche nicht von einem Flächeneigentümer vorgeschlagen und anschließend geprüft, lassen sich Potenzialflächen auch auf Satellitenbildern und Karten oder Suchfahrten finden. Eine wichtige Rahmenbedingung bei der Potenzialflächenermittlung spielen die Vorgaben der Landesplanung. Entweder auf Bundeslandebene oder für einzelne Regionen – sogenannte Planungsregionen – werden die Vorgaben der Landesplanungen für „raumbedeutsame Planungen“ konkretisiert. Abhängig von den definierten Zielen geben zum Beispiel Regionalpläne Auskunft darüber, welche Flächen für die Planungen von Solarparks geeignet sind, welche ausgeschlossen werden oder welche Flächen unter bestimmten Umständen infrage kommen. Mithilfe von Geoinformationssystemen (GIS) werden geografische und raumplanerische Daten der verschiedenen Regionalpläne, sowie Nutzungskriterien von Flächen und viele weitere Einflusskriterien übereinandergelegt. So können die einzelnen Restriktionskriterien für potenzielle Flächen ermittelt, visualisiert und geprüft werden. Am Ende dieser sogenannten „Weißflächenanalyse“ können Potenzialstandorte für Solarparks ermittelt werden.

Bei der Prüfung über Geoinformationssysteme (GIS) spricht man von der sogenannten „Weißflächenanalyse”. „Weiß“ werden die Flächen genannt, die nach den Kriterien eines Ausschlussverfahrens bestimmt werden (zum Beispiel keine Siedlungsflächen, keine Waldflächen, keine Naturschutzgebiete). So wird ermittelt, welche Flächen grundsätzlich für Solarpark-Planungen geeignet sind. Hat man diese Flächen identifiziert, kommen weitere Prüffaktoren hinzu: Ist die Fläche langgezogen oder kompakt? Wie viele Flurstücke sind auf der Fläche enthalten? Zu klären sind außerdem Fragen nach Hanglage, Ausrichtung, Verschattung oder Eignung für landwirtschaftliche Nutzung – alles Parameter, welche die spätere Projektplanung beeinflussen würden. Jeder Solarpark wird individuell geplant. Vor Beginn der Planung muss aber das generelle Potenzial eine Fläche ermittelt worden sein.

Besonders geeignet sind Flächen, die in der Regionalplanung bereits als Vorrang-, oder Vorbehaltsgebiete für Solaranlagen festgelegt sind. Dasselbe gilt für Sondergebiete für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die Gemeinden in ihrem Flächennutzungsplan ausgewiesen haben. Diese Flächen kommen somit aus raumordnerischer Sicht für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen vorrangig infrage. Die Regionalplanung konkretisiert übrigens die Vorgaben des Landesentwicklungsplans eines Bundeslandes für eine bestimmte (Planungs-)Region. Daher gibt es sowohl in den Bundesländern als auch in den Planungsregionen unterschiedliche Vorgaben zu Solarparks.

Besonders zu betrachten sind zudem Konversionsflächen, die zum Beispiel zuvor militärisch oder wirtschaftlich genutzt wurden. Durch ihre vorherige Nutzung können sich im Boden noch Schadstoffe oder Kampfmittel befinden, die wiederum eine landwirtschaftliche Bearbeitung oder den Anbau von Nahrungsmitteln unmöglich machen. Auch eignen sich ungenutzte (teil-)versiegelte Freiflächen (zum Beispiel ehemalige Flughäfen), die oftmals nicht einmal mehr Regenwasser in den Boden versickern lassen und dadurch eine andere sinnvolle Nutzung ausschließen. Es kommen neben diesen Sonderfällen auch landwirtschaftliche Flächen mit schwachen Ertragszahlen für den Bau eines Solarpark infrage.

Sofern auf der Fläche ein Projekt mit EEG-Förderung geplant ist, sind Restriktionen bezüglich der förderfähigen Flächenkulisse zu beachten. Eine Förderung kann nach dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) beispielsweise auf Konversionsflächen oder auf bis zu 200 Meter breiten Seitenrandstreifen von Autobahnen und Bahntrassen gewählt werden. Ebenso eignen sich für EEG-geförderte Vorhaben auch Planungen auf landwirtschaftlichen Flächen in „benachteiligten Gebieten“, allerdings nur, wenn diese in einem Bundesland explizit zugelassen wurden. Eine entsprechende Verordnung haben bisher Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und das Saarland erlassen.

Geförderte Solarparks

Die innerhalb der EEG-Flächenkulisse geplanten PV-Freiflächenanlagen können an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur teilnehmen und sich die Vergütungssätze für den erzeugten Strom über 20 Jahre sichern.

Solarparks ohne Förderung

Heute ist es zunehmend möglich, auch von der EEG-Förderung unabhängige Solarparks zu errichten und diese förderfrei über PPA-Verträge („Power Purchase Agreement”), d.h. Stromlieferverträge zu refinanzieren.

Werden Solarparks als PPA-Projekt unabhängig von den Förderbedingungen geplant, können weitere Flächen, beispielsweise landwirtschaftliche Niedrigertragsstandorte, genutzt werden. Solche Solarpark-Planungen bieten eine höhere konzeptionelle Freiheit zum Beispiel für die Planung als Biodiversitäts-Photovoltaik und sind in der Regel größer als Solarparks in den Ausschreibungen.

In den Landesentwicklungsplänen können auch Gebiete benannt sein, in denen Photovoltaik-Freiflächenanlagen (Solarparks) vorrangig oder auch nicht gebaut werden sollen, wobei sich hier die Regelungen zwischen den Bundesländern erheblich unterscheiden. Als Ausschlussgebiete sind in der Regel Siedlungsgebiete, Wald- und Forstflächen sowie Naturschutzgebiete (oder andere besonders wertvolle Naturschutzflächen) benannt, aber auch zum Beispiel Flächen für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe. Bei bestimmten Flächen kann eine Abwägung erfolgen, ob Solarparks errichtet werden können. Besonders hervorzuheben sind hier Landschaftsschutz- oder Vogelschutzgebiete, in denen Solarparks errichtet werden können, wenn weitere Rahmenbedingungen passen (zum Beispiel eine Aufwertung der Fläche bezüglich der Artenvielfalt erfolgt).

Da sich die Flächensuche für Solarparks bisher hauptsächlich an der EEG-Flächenkulisse orientiert hat, diese Rahmenbedingung (die Förderfähigkeit) aber zunehmend unwichtig wird, ist die Debatte um weitere für Solarparks nutzbare Flächen neu belebt worden und wird sehr dynamisch geführt. Auf SonneSammeln wollen wir die Informationen zu nutzbaren oder nicht nutzbaren Flächen so allgemein wie nötig und aktuell wie möglich halten, denn letztlich wird zu jedem Projekt individuell und auf kommunaler Ebene entschieden. Uns geht es um eine Chancen-Debatte zu Solarparks, um mögliche Synergiepotenziale beispielsweise im Bereich des Artenschutzes zu identifizieren und zu heben.

Eine individuelle Prüfung für jeden Standort mit Potenzial für einen Solarpark ist unerlässlich, da sich zum Beispiel Vorbehalts- und Vorranggebiete je nach Landes- und Regionalplanung unterscheiden. Es ist ebenfalls notwendig, auch den jeweils gültigen Landesrahmenplan zu prüfen, da auch über Gebiete wie beispielsweise Biotopverbunde, Landschaftsschutzgebiete oder Wasserschutzgebietszonen individuell entschieden werden kann. Solarparks werden Teil unserer Kulturlandschaft und im Planungsprozess kann bei einer individuellen Betrachtung auf Synergiepotenziale angemessen Rücksicht genommen werden. Selbstverständlich spielen nicht nur generelle planungsrechtliche Vorgaben, sondern auch die speziellen Anforderungen an einen konkreten Standort eine Rolle, zum Beispiel die optische Wirkung auf das Landschaftsbild.

Wurden Potenzialflächen zum Beispiel durch die „Weißflächenanalyse” bestimmt, folgt in einem weiteren Schritt die Begutachtung der Topografie der Fläche. Neben der Größe und der vorherrschenden Bodenqualität spielen auch die Umgebung und die Lage eine wesentliche Rolle. Die Fläche sollte weder verschattet sein noch sich in nordexponierter Hanglage befinden. Weitere Kriterien sind die Entfernung zu Siedlungsbereichen sowie angrenzende Infrastruktur wie Autobahnen, Schienen- oder Stromtrassen oder Abstände zu Wäldern und Gewässern. Vorteilhaft ist auch ein nahegelegener Netzanschlusspunkt, um die Anlage später und mit möglichst geringem Aufwand mit dem Stromnetz zu verbinden.

Kommt eine Fläche für einen Solarpark infrage und sind alle Voraussetzungen hinsichtlich der Flächeneignung gegeben, werden die Flächeneigentümerinnen und -eigentümer angesprochen. Hierbei erörtern Projektentwickler mit den Eigentümerinnen und Eigentümern deren Bereitschaft und die Bedingungen, Flächen für den Bau eines Solarparks zur Verfügung zu stellen bzw. zu verpachten. Darüber hinaus wird festgelegt, wie die Anlage rückstandslos rückgebaut werden kann, sollte dies gewünscht werden. So können Lösungen gefunden werden, wie Flächen nach dem Pachtende wieder für die Landwirtschaft nutzbar werden. Wenn die Flächeneigentümerinnen und -eigentümer zustimmen, ihre Flurstücke für die Planung und den Betrieb eines Solarparks an die Entwicklergesellschaft zu verpachten, werden entsprechende Verträge geschlossen. Diese Verträge sind eine nötige Sicherheit für die weiteren Planungen.

Solaranlagen besitzen im Gegensatz zu Windkraftanlagen keine Privilegierung nach § 35 BauGB (Baugesetzbuch) zum Bauen im Außenbereich. Somit bedarf es eines Bauleitplanverfahrens. Dieses Planverfahren kann die Gemeinde zum Beispiel durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans umsetzen. Die Zustimmung der Kommune – im Wesentlichen die der Stadt- und Gemeinderäte – ist dabei entscheidend für die Umsetzung des Solarparks. Diese Zustimmung zeigt sich zunächst im Aufstellungsbeschluss (d.h. im Beschluss zum Aufstellen eines Bebauungsplans), der als Startschuss für das Verfahren bei der Gemeinde gilt. Es gilt die kommunale Entscheidungshoheit.

Um eine erhöhte Akzeptanz für den Bau des Solarparks zu schaffen, sollte die Öffentlichkeit frühzeitig mit in die Planung einbezogen werden. Für den Prozess der Standort- und Flächenprüfung, von Flächensichtung bis hin zur Ansprache der Kommune, sollte in etwa eine Zeitspanne von sechs Monaten eingeplant werden.