Finan­zi­el­le Bür­ger­be­tei­li­gung

28. November 2021

Von Solarparks können viele profitieren, auch und gerade die Menschen vor Ort. Verschiedene Möglichkeiten, wie…

Alina Uppenkamp

Gruppe von Menschen unterschiedlichen Alters in einem Solarpark. Eine Person hält ein Objektivglas in die Luft und erklärt der Gruppe etwas. Im Hintergrund sieht man den Solarpark.

Finan­zi­el­le Bür­ger­be­tei­li­gung

Kommune

So pro­fi­tie­ren Bür­ge­rin­nen und Bür­ger vor Ort

Von Solar­parks kön­nen vie­le pro­fi­tie­ren, auch und gera­de die Men­schen vor Ort. Aller­dings ist jede Gemein­de anders und das Inter­es­se an einer Bür­ger­be­tei­li­gung an jedem Stand­ort unter­schied­lich. Um den Bau eines Solar­parks zu einer Win-win-Situa­ti­on für alle Betei­lig­ten zu machen, braucht es des­halb indi­vi­du­el­le loka­le Lösun­gen. Die Mög­lich­kei­ten der Betei­li­gung rei­chen von gemein­sa­men Pro­jekt­be­spre­chun­gen über einen akti­ven Bür­ger­dia­log bis zu den Vari­an­ten der finan­zi­el­len Teil­ha­be, die hier genau­er vor­ge­stellt wer­den.

Über die kom­mu­na­le Betei­li­gung pro­fi­tie­ren alle Men­schen vor Ort, ohne selbst zu inves­tie­ren. Infor­ma­tio­nen zur Betei­li­gung der Stand­ort­kom­mu­ne an den Erträ­gen von Solar­parks fin­den Sie hier.

Die indi­vi­du­el­le finan­zi­el­le Bür­ger­be­tei­li­gung kann zusätz­lich in einem Solar­pro­jekt ange­bo­ten wer­den. So indi­vi­du­ell wie die Gemein­den, sind auch die wirt­schaft­li­chen Fak­to­ren der Solar­pro­jek­te: Dadurch kön­nen lei­der nicht in jedem Pro­jekt (meh­re­re) finan­zi­el­le Betei­li­gungs­op­tio­nen ange­bo­ten wer­den. Spre­chen Sie den Pro­jekt­trä­ger direkt auf die Mög­lich­kei­ten an, wel­che Bür­ger­be­tei­li­gung in einer kon­kre­ten Solar­park-Pla­nung mög­lich ist.

Crowd­fun­ding — direk­te Betei­li­gung am Pro­jekt

Crowd­fun­ding, auch Crowd­in­ves­t­ing genannt, ist eine Form der finan­zi­el­len Betei­li­gung an einem Pro­jekt durch eine ein­ma­li­ge Inves­ti­ti­on zu pro­jekt­spe­zi­fi­schen Kon­di­tio­nen. Crowd­fun­ding gibt es für ver­schie­dens­te Pro­jek­te in allen Bran­chen und Berei­chen, der Ablauf und die Funk­ti­on unter­schei­den sich dabei kaum.

Das Crowd­fun­ding bei Solar­pro­jek­ten kann durch den Pro­jekt­ent­wick­ler in der jewei­li­gen Gemein­de ange­bo­ten wer­den. Die Rah­men­be­din­gun­gen der Teil­nah­me­be­rech­tig­ten kön­nen dabei indi­vi­du­ell abge­stimmt wer­den. Zum Bei­spiel ist eine Begren­zung nach Post­leit­zah­len­ge­bie­ten oder der Anwoh­ner­schaft eines bestimm­ten Orts­teils mög­lich, aber auch die Erwei­te­rung auf eine Regi­on oder eine unbe­grenz­te natio­na­le Teil­nah­me ist umsetz­bar.
Anle­ge­rin­nen und Anle­ger kön­nen oft­mals bereits ab einem Bei­trag von 500 Euro am Crowd­fun­ding teil­neh­men; so dass sich Bür­ge­rin­nen und Bür­ger unter­schied­lichs­ter Ein­kom­mens­ver­hält­nis­se betei­li­gen kön­nen.

In der Regel wird ein Crowd­fun­ding zweck­ge­bun­den für ein bestimm­tes Solar­pro­jekt über eine pro­jek­tier­er­ei­ge­ne Platt­form (z.B. über eue­co) oder eine exter­ne Platt­form (z.B. GLS Crowd) ange­bo­ten. Auf einer Infor­ma­ti­ons­sei­te für das Pro­jekt kön­nen die Anle­ge­rin­nen und Anle­ger die Rah­men­be­din­gun­gen der Inves­ti­ti­on nach­le­sen und zum spä­te­ren Zeit­punkt auch ihre Ein­la­ge sowie die Pro­jekt­ent­wick­lung ein­se­hen.

Crowd­fun­ding-Ange­bo­te für Pho­to­vol­ta­ik-Pro­jek­te wer­den oft über eine fes­te Lauf­zeit von 5 bis 7 Jah­ren und zu einem fes­ten Zins­satz von min­des­tens 3 Pro­zent pro Jahr ange­bo­ten. In man­chen Crowd­fun­ding-Ange­bo­ten wer­den auch län­ge­re Lauf­zei­ten umge­setzt, mit ent­spre­chen­den Zins- und Rück­zah­lungs­be­din­gun­gen.

Wie genau funk­tio­niert Crowd­fun­ding?

Beim Crowd­fun­ding inves­tiert und co-finan­ziert eine Grup­pe von Anle­ge­rin­nen und Anle­gern ein Pro­jekt. Die­se haben einen Inves­ti­ti­ons­ver­trag mit der jewei­li­gen Pro­jekt­ge­sell­schaft und gewäh­ren ein Nach­rang­dar­le­hen, zweck­ge­bun­den für das jewei­li­ge Solar­pro­jekt. Das Nach­rang­dar­le­hen wird im Fal­le einer Insol­venz der Pro­jekt­ge­sell­schaft erst bedient, nach­dem alle ande­ren Gläu­bi­ger eine Rück­zah­lung erhal­ten haben. Somit haben Anle­ge­rin­nen und Anle­ger das Risi­ko eines Total­ver­lus­tes in Höhe der Anla­ge­sum­me. Es lohnt sich also, sich über die Pro­jekt­ge­sell­schaft und die mit ihr ver­bun­de­nen Unter­neh­men zu infor­mie­ren und die Höhe der Inves­ti­ti­on der indi­vi­du­el­len finan­zi­el­len Lage anzu­pas­sen.

Ein qua­li­fi­zier­tes Nach­rang­dar­le­hen fällt unter das Klein­an­le­ger­schutz­ge­setz und es muss ein Ver­mö­gens­in­for­ma­ti­ons­blatt, das durch die Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht (BaFin) geprüft wird, an die Anle­ge­rin­nen und Anle­ger aus­ge­ge­ben wer­den. Die BaFin legt außer­dem zum Schutz der Anle­ge­rin­nen und Anle­ger eine maxi­ma­le Anla­ge­sum­me je nach indi­vi­du­el­ler Ein­kom­mens­si­tua­ti­on fest. Die maxi­ma­le Inves­ti­ti­ons­sum­me je Anle­ge­rin bzw. je Anle­ger ist beim Crowd­fun­ding auf 25.000 Euro fest­ge­legt.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen dar­über, wie finan­zi­el­le Bür­ger­be­tei­li­gung funk­tio­niert und wor­auf es zu ach­ten gilt, hat eue­co in ent­spre­chen­den Leit­fä­den für Pro­jek­tie­rer, Stadt­wer­ke und Kom­mu­nen zusam­men­ge­fasst: https://www.eueco.de/media.

Ener­gie­ge­sell­schaf­ten — direk­te Betei­li­gung an der Pro­jekt­ge­sell­schaft

Eine wei­te­re Form der finan­zi­el­len Betei­li­gung ist eine direk­te Inves­ti­ti­on in die Pro­jekt­ge­sell­schaft und eine pro­zen­tua­le Teil­ha­be. In die­sem Fall wer­den die Anle­ge­rin­nen und Anle­ger Gesell­schaf­ter, mit allen Rech­ten und Pflich­ten sowie Chan­cen und Risi­ken. In der Regel ist die Gesell­schaf­ter­be­tei­li­gung erst bei höhe­ren Inves­ti­ti­ons­sum­men ab etwa 25.000 Euro inter­es­sant.

Je nach Zusam­men­set­zung der Gesell­schaf­ter und Inves­tie­ren­den kön­nen für die Betrei­ber­ge­sell­schaft der Pho­to­vol­ta­ik-Frei­flä­chen­an­la­ge unter­schied­li­che Rechts­for­men gewählt wer­den. Wenn pri­va­te Anle­ge­rin­nen und Anle­ger wie Bür­ge­rin­nen und Bür­ger der Gemein­de betei­ligt sind, wird meis­tens eine GmbH & Co. KG oder eine Kom­man­dit­ge­sell­schaft (KG) gegrün­det.

Eine Kom­man­dit­ge­sell­schaft (KG) besteht immer aus einem oder meh­re­ren Kom­ple­men­tä­ren, die unbe­schränkt haf­ten und den Gesell­schaf­te­rin­nen und Gesell­schaf­tern (Kom­man­di­tis­ten). Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die eine höhe­re finan­zi­el­le Betei­li­gung wün­schen, kön­nen auf die­se Wei­se als Kom­man­di­tis­ten teil­ha­ben und haf­ten nur mit dem ein­ge­brach­ten Kapi­tal (Kom­man­dit­ein­la­ge). Ist das Pro­jekt erfolg­reich, kön­nen sie mit wesent­lich höhe­ren Ren­di­ten als bei­spiels­wei­se beim Crowd­fun­ding rech­nen. Die betrei­ben­de Per­son über­nimmt in der Regel die Rol­le der Kom­ple­men­tä­re und damit die Geschäfts­füh­rung und Ver­tre­tung der Kom­man­dit­ge­sell­schaft (KG).

Ener­gie­ge­nos­sen­schaf­ten — aktiv mit­ge­stal­ten

Gemein­sam kön­nen Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in ihrer Regi­on einen Solar­park auch in Form einer Bür­ger­en­er­gie­ge­nos­sen­schaft rea­li­sie­ren. In die­ser Vari­an­te ist aller­dings die Initia­ti­ve und Selbst­or­ga­ni­sa­ti­on der Genos­sen­schafts­mit­glie­der nötig, zunächst eine Genos­sen­schaft zu bil­den, um ein Solar­pro­jekt anzu­sto­ßen und vor­an­zu­trei­ben. In der Regel wer­den Solar­parks in Part­ner­schaft mit erfah­re­nen Pro­jek­tie­rern umge­setzt, wobei hier die Genos­sen­schaft den ers­ten Schritt machen muss, um die Pla­nung anzu­sto­ßen. In einer Genos­sen­schaft haben Mit­glie­der jeweils ein Stimm­recht und kön­nen die Ent­wick­lun­gen in einem Pro­jekt durch ihr Abstim­mungs­ver­hal­ten mit­be­stim­men. Genos­sen­schafts­mit­glie­der finan­zie­ren das Solar­pro­jekt selbst und wer­den an den Erlö­sen betei­ligt. Bei genos­sen­schaft­lich geplan­ten Solar­parks han­delt es sich in der Regel um eige­ne Pro­jek­te.

Bür­ger­en­er­gie­ta­ri­fe — güns­ti­ger Öko­strom für die Gemein­de

Neben der direk­ten mone­tä­ren Inves­ti­ti­on der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in einen Solar­park gibt es auch die Mög­lich­keit, in Form loka­ler Bür­ger­en­er­gie­ta­ri­fe finan­zi­ell zu pro­fi­tie­ren. Ein Bür­ger­en­er­gie­ta­rif ist ein ver­güns­tig­ter Strom­ta­rif, der spe­zi­ell den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern im Umfeld von Solar­parks ange­bo­ten wer­den kann. Die genau­en Kon­di­tio­nen vari­ie­ren je nach Anbie­ter und wer­den zum Bei­spiel als ein zeit­lich begrenz­tes Strom­kon­tin­gent zu einem ver­güns­tig­ten Preis ange­bo­ten. Es ist jedoch zu beach­ten, dass es sich zwar um einen ver­güns­tig­ten (Öko-)Strom han­delt, der phy­sisch aber nicht direkt aus dem loka­len Solar­park kommt.

“Gute Pla­nung” von Solar­parks ist mit Bür­ger­be­tei­li­gung ver­bun­den

Bür­ger­be­tei­li­gung kann direkt oder indi­rekt erfol­gen und in den ver­schie­dens­ten For­men gelebt wer­den. Sie trägt dazu bei, dass mög­lichst vie­le Bür­ge­rin­nen und Bür­ger vor Ort von der Solar­ener­gie pro­fi­tie­ren – über die Kom­mu­ne, über güns­ti­ge Tari­fe oder durch die direk­te Betei­li­gung an Solar­pro­jek­ten. Dabei sind immer die indi­vi­du­el­len Anfor­de­run­gen des Stand­orts und das Finan­zie­rungs­kon­zept zu beach­ten. Der bne-Stan­dard „Gute Pla­nung für Pho­to­vol­ta­ik-Frei­flä­chen­an­la­gen“ spricht eine kla­re Emp­feh­lung zur direk­ten Bür­ger­be­tei­li­gung aus.

Rund 40 Unter­neh­men haben sich die­sem Stan­dard bereits ver­pflich­tet, um in ihren Solar­pro­jek­ten die Inter­es­sen der Ener­gie­wen­de, der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, der Kom­mu­nen und Gemein­den sowie des Umwelt- und Natur­schut­zes zu ver­ei­nen.

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