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Finanzielle Bürgerbeteiligung

So profitieren Bürgerinnen und Bürger vor Ort

Von Solarparks können viele profitieren, auch und gerade die Menschen vor Ort. Allerdings ist jede Gemeinde anders und das Interesse an einer Bürgerbeteiligung an jedem Standort unterschiedlich. Um den Bau eines Solarparks zu einer Win-win-Situation für alle Beteiligten zu machen, braucht es deshalb individuelle lokale Lösungen. Die Möglichkeiten der Beteiligung reichen von gemeinsamen Projektbesprechungen über einen aktiven Bürgerdialog bis zu den Varianten der finanziellen Teilhabe, die hier genauer vorgestellt werden.

Über die kommunale Beteiligung profitieren alle Menschen vor Ort, ohne selbst zu investieren. Informationen zur Beteiligung der Standortkommune an den Erträgen von Solarparks finden Sie hier.

Die individuelle finanzielle Bürgerbeteiligung kann zusätzlich in einem Solarprojekt angeboten werden. So individuell wie die Gemeinden, sind auch die wirtschaftlichen Faktoren der Solarprojekte: Dadurch können leider nicht in jedem Projekt (mehrere) finanzielle Beteiligungsoptionen angeboten werden. Sprechen Sie den Projektträger direkt auf die Möglichkeiten an, welche Bürgerbeteiligung in einer konkreten Solarpark-Planung möglich ist.

Crowdfunding, auch Crowdinvesting genannt, ist eine Form der finanziellen Beteiligung an einem Projekt durch eine einmalige Investition zu projektspezifischen Konditionen. Crowdfunding gibt es für verschiedenste Projekte in allen Branchen und Bereichen, der Ablauf und die Funktion unterscheiden sich dabei kaum.

Das Crowdfunding bei Solarprojekten kann durch den Projektentwickler in der jeweiligen Gemeinde angeboten werden. Die Rahmenbedingungen der Teilnahmeberechtigten können dabei individuell abgestimmt werden. Zum Beispiel ist eine Begrenzung nach Postleitzahlengebieten oder der Anwohnerschaft eines bestimmten Ortsteils möglich, aber auch die Erweiterung auf eine Region oder eine unbegrenzte nationale Teilnahme ist umsetzbar. Anlegerinnen und Anleger können oftmals bereits ab einem Beitrag von 500 Euro am Crowdfunding teilnehmen; so dass sich Bürgerinnen und Bürger unterschiedlichster Einkommensverhältnisse beteiligen können.

In der Regel wird ein Crowdfunding zweckgebunden für ein bestimmtes Solarprojekt über eine projektierereigene Plattform (z.B. über eueco) oder eine externe Plattform (z.B. GLS Crowd) angeboten. Auf einer Informationsseite für das Projekt können die Anlegerinnen und Anleger die Rahmenbedingungen der Investition nachlesen und zum späteren Zeitpunkt auch ihre Einlage sowie die Projektentwicklung einsehen.

Crowdfunding-Angebote für Photovoltaik-Projekte werden oft über eine feste Laufzeit von 5 bis 7 Jahren und zu einem festen Zinssatz von mindestens 3 Prozent pro Jahr angeboten. In manchen Crowdfunding-Angeboten werden auch längere Laufzeiten umgesetzt, mit entsprechenden Zins- und Rückzahlungsbedingungen.

Wie genau funktioniert Crowdfunding?

Beim Crowdfunding investiert und co-finanziert eine Gruppe von Anlegerinnen und Anlegern ein Projekt. Diese haben einen Investitionsvertrag mit der jeweiligen Projektgesellschaft und gewähren ein Nachrangdarlehen, zweckgebunden für das jeweilige Solarprojekt. Das Nachrangdarlehen wird im Falle einer Insolvenz der Projektgesellschaft erst bedient, nachdem alle anderen Gläubiger eine Rückzahlung erhalten haben. Somit haben Anlegerinnen und Anleger das Risiko eines Totalverlustes in Höhe der Anlagesumme. Es lohnt sich also, sich über die Projektgesellschaft und die mit ihr verbundenen Unternehmen zu informieren und die Höhe der Investition der individuellen finanziellen Lage anzupassen.

Ein qualifiziertes Nachrangdarlehen fällt unter das Kleinanlegerschutzgesetz und es muss ein Vermögensinformationsblatt, das durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft wird, an die Anlegerinnen und Anleger ausgegeben werden. Die BaFin legt außerdem zum Schutz der Anlegerinnen und Anleger eine maximale Anlagesumme je nach individueller Einkommenssituation fest. Die maximale Investitionssumme je Anlegerin bzw. je Anleger ist beim Crowdfunding auf 25.000 Euro festgelegt.

Weitere Informationen darüber, wie finanzielle Bürgerbeteiligung funktioniert und worauf es zu achten gilt, hat eueco in entsprechenden Leitfäden für Projektierer, Stadtwerke und Kommunen zusammengefasst: https://www.eueco.de/media.

Eine weitere Form der finanziellen Beteiligung ist eine direkte Investition in die Projektgesellschaft und eine prozentuale Teilhabe. In diesem Fall werden die Anlegerinnen und Anleger Gesellschafter, mit allen Rechten und Pflichten sowie Chancen und Risiken. In der Regel ist die Gesellschafterbeteiligung erst bei höheren Investitionssummen ab etwa 25.000 Euro interessant.

Je nach Zusammensetzung der Gesellschafter und Investierenden können für die Betreibergesellschaft der Photovoltaik-Freiflächenanlage unterschiedliche Rechtsformen gewählt werden. Wenn private Anlegerinnen und Anleger wie Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde beteiligt sind, wird meistens eine GmbH & Co. KG oder eine Kommanditgesellschaft (KG) gegründet.

Eine Kommanditgesellschaft (KG) besteht immer aus einem oder mehreren Komplementären, die unbeschränkt haften und den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern (Kommanditisten). Bürgerinnen und Bürger, die eine höhere finanzielle Beteiligung wünschen, können auf diese Weise als Kommanditisten teilhaben und haften nur mit dem eingebrachten Kapital (Kommanditeinlage). Ist das Projekt erfolgreich, können sie mit wesentlich höheren Renditen als beispielsweise beim Crowdfunding rechnen. Die betreibende Person übernimmt in der Regel die Rolle der Komplementäre und damit die Geschäftsführung und Vertretung der Kommanditgesellschaft (KG).

Energiegenossenschaften – aktiv mitgestalten

Gemeinsam können Bürgerinnen und Bürger in ihrer Region einen Solarpark auch in Form einer Bürgerenergiegenossenschaft realisieren. In dieser Variante ist allerdings die Initiative und Selbstorganisation der Genossenschaftsmitglieder nötig, zunächst eine Genossenschaft zu bilden, um ein Solarprojekt anzustoßen und voranzutreiben. In der Regel werden Solarparks in Partnerschaft mit erfahrenen Projektierern umgesetzt, wobei hier die Genossenschaft den ersten Schritt machen muss, um die Planung anzustoßen. In einer Genossenschaft haben Mitglieder jeweils ein Stimmrecht und können die Entwicklungen in einem Projekt durch ihr Abstimmungsverhalten mitbestimmen. Genossenschaftsmitglieder finanzieren das Solarprojekt selbst und werden an den Erlösen beteiligt. Bei genossenschaftlich geplanten Solarparks handelt es sich in der Regel um eigene Projekte.

Neben der direkten monetären Investition der Bürgerinnen und Bürger in einen Solarpark gibt es auch die Möglichkeit, in Form lokaler Bürgerenergietarife finanziell zu profitieren. Ein Bürgerenergietarif ist ein vergünstigter Stromtarif, der speziell den Bürgerinnen und Bürgern im Umfeld von Solarparks angeboten werden kann. Die genauen Konditionen variieren je nach Anbieter und werden zum Beispiel als ein zeitlich begrenztes Stromkontingent zu einem vergünstigten Preis angeboten. Es ist jedoch zu beachten, dass es sich zwar um einen vergünstigten (Öko-)Strom handelt, der physisch aber nicht direkt aus dem lokalen Solarpark kommt.

„Gute Planung“ von Solarparks ist mit Bürgerbeteiligung verbunden

Bürgerbeteiligung kann direkt oder indirekt erfolgen und in den verschiedensten Formen gelebt werden. Sie trägt dazu bei, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger vor Ort von der Solarenergie profitieren – über die Kommune, über günstige Tarife oder durch die direkte Beteiligung an Solarprojekten. Dabei sind immer die individuellen Anforderungen des Standorts und das Finanzierungskonzept zu beachten. Der bne-Standard „Gute Planung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ spricht eine klare Empfehlung zur direkten Bürgerbeteiligung aus.

Rund 40 Unternehmen haben sich diesem Standard bereits verpflichtet, um in ihren Solarprojekten die Interessen der Energiewende, der Bürgerinnen und Bürger, der Kommunen und Gemeinden sowie des Umwelt- und Naturschutzes zu vereinen.