Finanzielle Beteiligung an Solarparks im Stresstest: Neues Gutachten schaut auf die Landesgesetze

25. November 2025

Die Stiftung Umweltenergierecht hat jüngst ein Gutachten hinsichtlich der finanziellen Teilhabe von Gemeinden an Solarparks…

Alice Brüssel-Kurbanov

CR: J. Kramer, fokusnatur

Finanzielle Beteiligung an Solarparks im Stresstest: Neues Gutachten schaut auf die Landesgesetze

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25. November 2025

Die Stiftung Umweltenergierecht hat jüngst ein Gutachten hinsichtlich der finanziellen Teilhabe von Gemeinden an Solarparks und Windkraftanlagen auf Bundeslandebene veröffentlicht. Das Gutachten kommt zum Schluss: Finanzielle Beteiligung ist wichtig für die Akzeptanz, aber der aktuelle „Flickenteppich“ an Landesgesetzen gefährdet die Wirtschaftlichkeit, das Tempo und die Fairness beim Ausbau von Wind- und Solarenergie in Deutschland.

Was Bund und Länder bisher regeln

Der Bund setzt mit § 6 EEG nur einen freiwilligen Rahmen für Zahlungen an Standortkommunen (z. B. für Windparks und PV-Freiflächen), um verfassungsrechtliche Risiken zu vermeiden. Verbindliche Pflichten gegenüber Gemeinden und Bürgern werden vor allem auf Länderebene geschaffen, gestützt auf eine Öffnungsklausel im EEG und ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das solche Modelle grundsätzlich erlaubt.

Heterogene Landesgesetze erschweren einen Überblick

Mehrere Länder (u. a. Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, NRW, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Saarland) haben inzwischen eigene Beteiligungsgesetze mit unterschiedlichen Modellen und Höhen eingeführt. Je nach Bundesland reichen die Instrumente von festen Zahlungen an Gemeinden über vergünstigte Bürgerbeteiligungen bis hin zu Beteiligungspflichten auch bei PV-Freiflächen – ohne einheitliche Obergrenzen oder klare Definitionen der begünstigten Gruppen.

Eine Übersicht der einzelnen Landesbeteiligungsgesetze finden Sie hier auf SonneSammeln.

Die kritischen Punkte aus Sicht der Gutachtenden:

  • Wirtschaftlichkeit: Hohe oder kumulierte Beteiligungspflichten können Projekte – gerade im Ausschreibungssystem – so verteuern, dass sie nicht mehr wettbewerbsfähig sind, während in anderen Ländern mit geringeren Vorgaben weitergebaut werden kann.
  • Rechts- und Planungsunsicherheit: Unterschiedliche Regelungen und unklare Begriffe erhöhen den juristischen Aufwand für Projektierer und Kommunen und schrecken gerade kleinere Akteure ab.
  • Unklare Wirkung: Das Gutachten betont, dass mehr Geld nicht automatisch mehr Akzeptanz bedeutet und finanzielle Teilhabe ohne Dialog, faire Planung und Beteiligung vor Ort leicht als „Schweigegeld“ wahrgenommen werden kann.

Was die Autor:innen empfehlen

Statt immer neuer und strengerer Landesregeln plädiert die Studie für klarere Leitplanken im EEG. Damit Beteiligung nicht zur versteckten Sonderabgabe wird, empfehlen sie zulässige Beteiligungsformen, Obergrenzen der Belastung pro kWh und klar definierte begünstigte Gruppen. Ziel sollte aus ihrer Sicht eine rechtssichere, schlanke und bundesweit besser abgestimmte Beteiligung sein, die Akzeptanz stärkt, ohne den Ausbau von Wind- und Solarenergie auszubremsen.

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