Solarpark Freimersheim

Der Solarpark Freimersheim der JUWI GmbH befindet sich etwa 100 Meter südwestlich des rheinland-pfälzischen Ortes Freimersheim. Sie wurde 2012 in Betrieb genommen und verläuft auf 11,7 Hektar entlang einer Bahntrasse. Es handelt sich um eine der ältesten Anlagen in unserer Studie. Auffallend sind die breiten Schotterwege und teilweise Schotter zwischen den Modulreihen.

Typischer Aspekt in der PVA Freimersheim
Betreiber

JUWI GmbH

Leistung

8 MW

Größe

12 ha

In Betrieb seit

2012

Bundesland

Rheinland-Pfalz

Koordinaten

49.7024125693 - 8.06881130449

Vornutzung

Ackerbaufläche

Inhaltsverzeichnis

Diese Artengruppen wurden hier untersucht:
ArtengruppenUntersucht
Pflanzen
Heuschrecken
Tagfalter
Libellen
Reptilien
Amphibien
Vögel
Fledermäuse
Sonstiges
= Untersuchung nur für die Studie durchgeführt
= Untersuchung im Auftrag der Betreiber durchgeführt

Naturraum und Besonderheiten

Naturraum

Oberrheinisches Tiefland und Rhein-Main-Tiefland

Umgebung

Die Anlage ist umgeben von Agrarlandschaft, mit einem hohen Anteil an Raps. Südlich der Anlage verläuft eine dichte Heckenstruktur, mit vereinzelten Bäumen (Überhälter). Parallel zur Heckenstruktur und in unmittelbarer Nähe zu dieser, verläuft eine wenig frequentierte Bahnstrecke. Südlich der Bahnstrecke beginnt das EU-Vogelschutzgebiet „Ackerplateau zwischen Ilbesheim und Flomborn“. Westlich der Anlage befindet sich eine weitere PV-Anlage. Die Bahnstrecke, sowie die Heckenstruktur und die untersuchte PV-Anlage befinden sich im Verhältnis zur weiteren Umgebung in einer leichten Tallage. Nennenswerte Gewässer in der näheren Umgebung der Anlage sind nicht vorhanden.

Relief

Die Anlage befindet sich auf etwa 280 Metern über NN in einer leichten Hanglage und fällt Richtung Osten hin ab.

Biotop

Ackerfläche, <1% Graswege

Boden

Bodentyp

Pararendzina aus Löss im Wechsel mit Rendzina aus Mergel- und Kalkstein

Bodenart

Tonschluffe

Bauweise

GRZ

0.5

Reihenabstand

4m

Besonnter Streifen 

2.9m

Neigungswinkel Modultische

25°

Module übereinander

8 Stück

Abstand der Module zueinander

10mm

Beschreibung der Gestelle

Bei dem Gestell handelt es sich um ein in den Boden gerammtes Doppelpfostengestell.

Art der Module

Die Module sind polykristallin und monofazial.

Wege

Es wurden neue Wege angelegt. Dabei sind alle noch nicht bestehenden Erschließungswege innerhalb der Baugrenze als Schotterrasen befestigt worden.

Bauliche Besonderheiten

In der Anlage gibt es variierende Reihenabstände von 3,6 bis 5,5 Metern. Außerdem verfügt der Zaun über einen 15 cm hohen Kleintierdurchlass.

Bewirtschaftung

Mahd

Die Anlage wird zweimal jährlich gemäht. Das erste Mal im Mai oder Juni und das zweite Mal im August oder September. Er wird bedarfsgerecht mit Schlegelmulcher und Schwenkteller mit Sichelmähwerk gemulcht. Die Fahrgassen werden zuerst gemäht. Mit ca. zwei Wochen Versatz folgt dann die Mahd unter den Tischen.

Aussaat von regionalem Saatgut 
Ja, dabei wurde auf folgende Auflage geachtet: Die Ansaat des extensiven Grünlandes mittlerer Standorte hat durch Heuansaat mit autochtonem zertifizierten Wildpflanzensaatgut (Mähgut) zu erfolgen. Hier soll eine Saatgutmischung mit autochtonem zum Einsatz kommen. Auf den Saatgutmischungen muss das Zertifikat „VWW-Regiosaaten®“-Sicherung von Herkunft und Qualität vorhanden sein. Bei der Auswahl ist auf den Produktionsraum Nr. 6 Südwestdeutsches Berg- und Hügelland mit Oberrheingraben und die Herkunftsregion Nr. 9 Oberrheingraben mit Saarpfälzer-Bergland zu achten.
Abfuhr des Mahdgutes
Nein

Ausgleichsmaßnahmen

Angaben zu Ausgleichsmaßnahmen

Folgende Ausgleichsmaßnahmen wurden umgesetzt:

Maßnahme 1: Innerhalb des Sondergebietes Photovoltaik sind sämtliche unversiegelte Flächen als Magergrünlandflächen zu entwickeln und extensiv zu pflegen (Ausnahme sind die Flächen zur Anlage der Strauchhecken, Wege und Zufahrten).

Maßnahme 2: Abschnittweise muss mindestens eine dreireihige Strauchhecke mit einer Pflanzfläche von insgesamt 3.500 m² im Norden zwischen den Modulbereichen und den angrenzenden Ackerflächen und Wirtschaftswegen gepflanzt werden. Die Breite inkl. Saum beträgt 8 Meter. Der nordwestliche Abschnitt der nördlichen Begrenzung wird von der Bepflanzung ausgenommen, da hier bereits eine biotopkartierte Hecke besteht. Die Bepflanzungsmaßnahmen sollen spätestens zwei Jahre nach Baubeginn abgeschlossen sein. Gebüschgruppen im Süden, Westen und Osten (Gesamtfläche von mindestens 1.250 m²). Die Mindestlänge der einzelnen Gebüschgruppen soll 20 Meter betragen.

Die Ausgleichsmaßnahmen für Lebensraumverlust der Arten Feldlerche (4 Rev.), Wiesenschafstelze (2 Rev.) und Rebhuhn (3 Rev.) sollen im Bereich des Vogelschutzgebietes von den Landwirten als betriebsintegrierte Maßnahmen (Bewirtschaftungsmaßnahmen) umgesetzt werden. Außerdem wurde eine extensive Bewirtschaftung der Restflächen im Solarpark festgelegt.

Externe CEF-Maßnahme: 5 Blühstreifen von 100 Metern Länge und einer Breite von 10 Metern (inkl. 2 Meter Schwarzbrache) und 5 Feldlerchenfenster. Die Maßnahme soll laut Umweltbericht auch die Revierverluste von Schafstelze und Rebhuhn kompensieren.