Mit der neu geschaffenen Außenbereichsprivilegierung für Batteriespeicher im Baugesetzbuch wird der Weg für mehr Batteriespeicher-Projekte an Solarparks frei. Gleich zweimal war die Privilegierungsregel auf der Agenda des Deutschen Bundestags und zweimal gab es Beschlüsse, die im Ergebnis die Genehmigung von Solarbatteriekraftwerken vereinfachen werden. Für Projektierer, Betreiber, Kommunen und Finanzierer stellt sich damit die Frage, wie die neue Regelung funktioniert. Welche Projekte können künftig im Außenbereich im Zusammenhang mit Solarparks oder Windkraftanlagen realisiert werden?
Aufgrund der dynamischen Geschehnisse hat der Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 15.12.25 ein Webinar zu den aktuellen Gesetzesanpassungen im Baugesetzbuch angeboten, dessen Aufzeichnung und Präsentationsfolien nun verfügbar sind:
In einem kompakten Fachimpuls beleuchtete Rechtsanwältin Clara Kallen (Kanzlei von Bredow Valentin Herz) zunächst die nun geltende Rechtslage zur Privilegierung von Speichern an Erneuerbaren Energien-Anlagen im Baugesetzbuch. Anschließend folgt eine energiewirtschaftliche Einordnung durch Bernhard Strohmayer (bne), bei der die praktischen Auswirkungen auf die Projektentwicklung und Kommunen angesprochen werden. Der Fokus des Webinars lag auf Batteriespeichern in oder an Solarparks (Co-Location).
Hervorzuheben ist, dass im Zuge des Gesetzesänderungverfahrens eine Präzisierung in Bezug auf die Wirkungsweise von Batteriespeichern getroffen wurde. So heißt es in der Bundestags-Drucksache 21/3101 vom 03.12.25 auf Seite 35:
“(…) Es wird davon ausgegangen, dass Batteriespeicher, die vorhandene Erneuerbare-Energien-Erzeugungsanlagen ergänzen, grundsätzlich system- und netzdienlich sind. (…)”
Die Bundestags-Drucksache lässt sich unter diesem Link nachlesen.
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