Solar­park Lot­torf

Der Solar­park Lot­torf wur­de 2023 von der Watt­ma­nu­fac­tur in Betrieb genom­men und erstreckt sich über 30 Hekt­ar süd­lich des gleich­na­mi­gen Ortes in Schles­wig-Hol­stein, direkt an der Bahn­tras­se Flens­burg-Ham­burg. Er ist Deutsch­lands größ­ter wie­der­vernäss­ter und nach­ge­führ­ter Solar­park.

Durch die ein­ach­si­gen Track­ing-Modu­le passt sich die Modul­stel­lung dem Son­nen­stand an, was nicht nur die Ener­gie­er­trä­ge opti­miert, son­dern auch die Regen­ver­tei­lung auf der Flä­che ver­bes­sert.

Mit der Wie­der­vernäs­sung der Flä­che wur­de ein Moor revi­ta­li­siert, das einen wert­vol­len Lebens­raum für spe­zia­li­sier­te Arten dar­stellt.

Ohne Beton­fun­da­men­te bei Zäu­nen, Gestel­len, Wegen und Trans­for­ma­to­ren liegt der Ver­sie­ge­lungs­grad unter einem Pro­zent. So bleibt die Flä­che lang­fris­tig als Lebens­raum erhal­ten und kann nach der Nut­zung wie­der als Grün­land genutzt wer­den.

Die exten­si­ve Bewirt­schaf­tung im Solar­park Lot­torf folgt den Prin­zi­pi­en der öko­lo­gi­schen Land­wirt­schaft. Der Ver­zicht auf Dün­ge- und Pflan­zen­schutz­mit­tel sorgt für eine natür­li­che Rege­ne­ra­ti­on der Flä­che. Spä­te Mahdzeit­punk­te sowie die Ver­wen­dung von Dop­pel­mes­ser­bal­ken-Mäh­tech­nik schüt­zen Insek­ten und boden­brü­ten­de Vögel.

Mehr Infor­ma­tio­nen zum Solar­park Lot­torf fin­dest du hier:
wattmanufactur.de/moor-pv.html

Stark von Honiggras dominierter Bereich im Westteil der Anlage
Betreiber

Watt­ma­nu­fac­tur GmbH & Co. KG

Leistung

16.9 MW

Größe

30 ha

In Betrieb seit

2021

Bundesland

Schleswig-Holstein

Koordinaten

54.4398282657 - 9.56882873353

Vornutzung

Grün­land

Inhaltsverzeichnis

Diese Artengruppen wurden hier untersucht:
ArtengruppenUntersucht
Pflanzen
Heuschrecken
Tagfalter
Libellen
Reptilien
Amphibien
Vögel
Fledermäuse
Sonstiges
= Untersuchung nur für die Studie durchgeführt
= Untersuchung im Auftrag der Betreiber durchgeführt

Naturraum und Besonderheiten

Naturraum

Schles­wig-Hol­stei­ni­sche Geest

Umgebung

Der Solar­park Lot­torf ist von Äckern umge­ben. Ledig­lich am süd­li­chen Ende der Anla­ge grenzt ein klei­nes, ca. zwei Hekt­ar gro­ßes, Wald­stück sowie ein von Moor gepräg­ter Grün­land­ab­schnitt an ihn. Eine Land­stra­ße grenzt an die Nord­sei­te der Anla­ge. Klei­ne­re Bäu­me und Gebü­sche tren­nen den Solar­park von der durch ihn ver­lau­fen­den Bahn­stre­cke ab.

Relief

Der Solar­park Lot­torf weist kei­ne Nei­gung auf. Er befin­det sich auf etwa 18 Metern über NN.

Biotop

Haupt­säch­lich Mais­acker und Grün­land, ins­ge­samt wur­den 41 Bio­top­ty­pen fest­ge­stellt. Eine Bio­top­kar­tie­rung ist im Down­load-Bereich die­ses Steck­brie­fes hin­ter­legt.

Boden

Bodentyp

Größ­ter Bereich im Süden der Anla­ge: Nie­der­moor­bo­den; Klei­ne­rer Bereich im Nor­den der Anla­ge: Braun­erde-Pod­sol / Pod­sol-Braun­erde aus tro­cke­nen, nähr­stoff­ar­men San­den

Bodenart

Größ­ter Bereich im Süden der Anla­ge: Moo­re; Klei­ne­rer Bereich im Nor­den der Anla­ge: Lehm­san­de

Bauweise

GRZ

0.65

Reihenabstand

4.3m

Module übereinander

1 Stück

Beschreibung der Gestelle

Es han­delt sich um ein nach­ge­führ­tes, soge­nann­tes  Track­ing-Gestell, das die Modu­le ent­lang der Son­nen­be­we­gung neigt.

Art der Module

Im Solar­park Lot­torf sind poly­kris­tal­li­ne, bifa­zia­le Modu­le ver­baut.

Wege

Die Wege bestehen aus einer Schot­ter­trag­schicht (0–45 mm) und Füll­sand (0–5 mm).

Bauliche Besonderheiten

Für den Zaun der nörd­li­chen Teil­flä­che gibt es einen Unter­grab­schutz. In der süd­li­chen Teil­flä­che gibt es mitt­ler­wei­le kei­nen mehr.

Bewirtschaftung

Mahd

Die Mahd erfolgt ein­mal jähr­lich mit Scha­fen und Dop­pel­mes­ser­tech­nik. Da es 2024 sehr vie­le Nie­der­schlä­ge gab, wur­den die Mäh­ar­bei­ten erst im Sep­tem­ber abge­schlos­sen. Bestimm­te Berei­che der Anla­ge sind auf­grund des Stand­or­tes in einem Moor nicht mit Fahr­zeu­gen zugäng­lich. Hier wird nicht gemäht. Ansons­ten wer­den noch Gehölz­ar­bei­ten durch­ge­führt in Berei­chen in denen Holz auf­wächst

Aussaat von regionalem Saatgut 
Nein
Abfuhr des Mahdgutes
Das Mahdgut wird abtrans­por­tiert.

Ausgleichsmaßnahmen

Angaben zu Ausgleichsmaßnahmen

Fol­gen­de Maß­nah­men wur­den im Rah­men des Bebau­ungs­plans umge­setzt:

 

Exten­siv­grün­land: Kei­ne zwin­gen­de Ansaat not­wen­dig, Suk­zes­si­on zuläs­sig, bei Ansaat sind auto­ch­to­ne, blü­ten­rei­che Saat­gut­mi­schun­gen zu ver­wen­den, Nach­saat­maß­nah­men von vor­wie­gend Wirt­schafts­grä­sern sind unzu­läs­sig

Mahd: Exten­si­ve Mahd zuläs­sig, Lie­gen­las­sen von Mahdgut (gepress­te Bal­len) sowie das Anle­gen von Sila­ge­stel­len und Fut­ter­mie­ten sind nicht zuläs­sig, der Schutz von Wie­sen­brü­tern ist sicher zu stel­len, mecha­ni­sche Pfle­ge­maß­nah­men sind in der 1. Sep­tem­ber­de­ka­de abzu­schlie­ßen, exten­si­ve Schaf­be­wei­dung zuläs­sig, max. 0,5 GVE/ha.
Umset­zungs­zeit­raum: Ein­schü­ri­ge Mahd ist frühs­tens ab dem 15.07 vor­ge­se­hen, ange­strebt wird ein Mosa­ik aus frü­her und spä­ter gemäh­ten Flä­chen, die jähr­lich wech­seln, Feucht­grün­land­be­rei­che sol­len frü­her (z.B Anfang Juni) und mit einem wei­te­ren Schnitt im Som­mer gemäht wer­den

Leucht­turm­pro­jekt: Eine Teil­flä­che mit Mahd ohne Mahdgut-Abfuhr mit Nach­be­wei­dung, ande­re Teil­flä­che mit Mahd mit Abtrans­port des Mahdguts

Pfle­ge: Pfle­ge­um­brü­che, Wal­zen und Strie­geln sind nicht zuläs­sig

Ver­schlie­ßen der Ent­wäs­se­rungs­rohr­sys­teme: Ver­schlie­ßen der Ent­wäs­se­rungs­rohr­sys­te­me unmit­tel­bar nach Fer­tig­stel­lung der jewei­li­gen PVA-Abschnit­te
Umset­zungs­zeit­raum: Umset­zung der Maß­nah­me und Aus­wir­kun­gen wer­den im ers­ten, drit­ten und fünf­ten Jahr nach Errich­tung der Anla­ge eva­lu­iert und mit der unte­ren Natur­schutz­be­hör­de abge­stimmt.

Bei­trag zur Torf­ent­wick­lung

Vege­ta­ti­ons­ent­wick­lung: Mini­mum­are­al­be­stim­mung und Auf­nah­me nach Braun-Blan­quet an noch zu defi­nie­ren­den Stel­len: zwei Stel­len unter­halb eines Solar­mo­duls (je eine im nörd­li­chen und süd­li­chen Gebiet), eine Stel­le im vom Präda­to­ren­zaun umge­ge­be­nen Maß­nah­men-Gebiet (Nord­wes­ten), eine Stel­le im nicht vom Präda­to­ren­zaun umge­be­nen Maß­nah­men-Gebiet (Süd­os­ten)
Umset­zungs­zeit­raum: Im ers­ten, drit­ten und fünf­ten Jahr nach Park­fer­tig­stel­lung

Anle­gen von Feld­ler­chen­hü­geln

Unter­grab­si­che­rer Zaun

 

Die­se Maß­nah­men wur­den frei­wil­lig umge­setzt:

 

Blüh­strei­fen: Ansaat von stand­ort­ge­rech­ter Blüh­mi­schung

Moor­schutz: Ange­pass­te Bewirt­schaf­tung und Maß­nah­men, um Aus­trock­nung zu ver­hin­dern

 

Die Maß­nah­men wur­den nach Fer­tig­stel­lung des jewei­li­gen Bau­ab­schnitts umge­setzt.