Kommunalbeteiligung an Solarparks: den Mustervertrag rechtssicher anwenden

12. Januar 2022

Wie können Kommunen an den Einnahmen von Solarparks beteiligt werden und was ist dabei konkret…

Alina Uppenkamp

© bne e.V. / M. Hain

Kommunalbeteiligung an Solarparks: den Mustervertrag rechtssicher anwenden

Kommune
12. Januar 2022

Aufzeichnung und Präsentation des Webinars vom 2. Februar 2022

Wie können Kommunen an den Einnahmen von Solarparks beteiligt werden und was ist dabei konkret zu beachten? Diesen Fragen widmete sich ein gemeinsames Webinar des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne), des Deutschen Städte- und Gemeindebunds (DStGB) und der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) vom 2. Februar 2022 mit über 570 Teilnehmenden.

Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des DStGB, und bne-Geschäftsführer Robert Busch betonten in ihrer Einführung, dass mehr Beteiligung von zentraler Bedeutung für die Akzeptanz der Energiewende ist. Bei neuen Solarparks dürfen den Standortgemeinden Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge angeboten werden. Das sorgt auf Seiten der Gemeinden für jährliche, gut planbare und frei verwendbare Einnahmen.

Im Anschluss stellte Rechtsanwalt Jens Vollprecht (bbh) einen Mustervertrag vor, der es allen Akteuren erleichtern soll, die Kommunalbeteiligung rechtssicher anzuwenden. Den kostenfreien Mustervertrag hatte der bne Anfang Dezember 2021 veröffentlicht. Die Beteiligung von Standortgemeinden gilt sowohl für geförderte Solarparks, die z.B. über die Ausschreibungen des EEG realisiert werden, als auch für Solarparks, die als PPA-Projekte („Power Purchase Agreement“) ohne Förderung umgesetzt werden. „Um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten, ist es wichtig, die Vorgaben des § 6 EEG exakt einzuhalten. Eine solche Vereinbarung über die Kommunalbeteiligung am Betrieb eines Solarparks darf erst nach dem Beschluss des Bebauungsplans geschlossen werden. Ein Zusammenhang zwischen einer finanziellen Unterstützung und einer Genehmigung soll so ausgeschlossen werden“, betonte Vollprecht.

Finn-Christopher Brüning, Referatsleiter Energie- und Kommunalwirtschaft des DStGB und Bernhard Strohmayer, Leiter erneuerbare Energien des bne, beantworten im Anschluss Fragen der Teilnehmenden und zeigten auf, welche Argumente aus ihrer Sicht für den Mustervertrag sprechen.

Hier kommen Sie zum neuesten Webinar aus 2023, das sich mit den erweiterten Regelungen des §6 EEG 2023 beschäftigt.

Präsentationen zum Download

  • Jens Vollprecht, Rechtsanwalt, Becker Büttner Held
  • Finn-Christopher Brüning, Referatsleiter, Deutscher Städte- und Gemeindebund

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