1/4: Von der Poten­zi­al­flä­che zum Solar­park

16. Juli 2024

Bevor ein Solarpark errichtet wird, muss ein geeigneter Standort gefunden werden. Dazu erfolgt eine Flächenprüfung,…

Alina Uppenkamp

1/4: Von der Poten­zi­al­flä­che zum Solar­park

Kommune
Landwirtschaft
16. Juli 2024

Die wich­tigs­ten Schritt bis zur Errich­tung eines Solar­parks

Bevor ein Solar­park in die Pla­nung geht und anschlie­ßend gebaut wer­den kann, muss ein geeig­ne­ter Stand­ort gefun­den wer­den.

Schritt 1: Die Flä­chen­ge­win­nung

Wel­che Flä­chen eig­nen sich für Solar­parks? Darf auf jeder Flä­che ein Solar­park gebaut wer­den? Wel­che Kri­te­ri­en spie­len bei der Flä­chen­ge­win­nung eine Rol­le?

Die Stand­ort­aus­wahl beginnt in der Regel mit der Suche nach einer nutz­ba­ren Flä­che. Wird die­se Flä­che nicht von einem Flä­chen­ei­gen­tü­mer vor­ge­schla­gen und anschlie­ßend geprüft, las­sen sich Poten­zi­al­flä­chen auch auf Satel­li­ten­bil­dern und Kar­ten oder Such­fahr­ten fin­den.

Eine wich­ti­ge Rah­men­be­din­gung bei der Poten­zi­al­flä­chen­er­mitt­lung spie­len die Vor­ga­ben der Lan­des­pla­nung. Ent­we­der auf Bun­des­land­ebe­ne oder für ein­zel­ne Regio­nen – soge­nann­te Pla­nungs­re­gio­nen – wer­den die Vor­ga­ben der Lan­des­pla­nun­gen für „raum­be­deut­sa­me Pla­nun­gen“ kon­kre­ti­siert. Abhän­gig von den defi­nier­ten Zie­len geben z. B. Regio­nal­plä­ne Aus­kunft dar­über, wel­che Flä­chen für die Pla­nun­gen von Solar­parks geeig­net sind, wel­che aus­ge­schlos­sen wer­den oder wel­che Flä­chen unter bestimm­ten Umstän­den infra­ge kom­men.

Kommt die Flä­che für den Bau einer PV-Frei­flä­chen­an­la­ge infra­ge, begin­nen die Ver­hand­lun­gen mit anschlie­ßen­dem Ver­trags­ab­schluss (meist in Form eines Pacht­ver­trags) mit den Flä­chen­ei­gen­tü­me­rin­nen und ‑eigen­tü­mern. Mehr Infor­ma­tio­nen fin­den Sie hier.

Was ist eine soge­nann­te “Weiß­flä­chen­ana­ly­se”?

Bei der Prü­fung über Geo­in­for­ma­ti­ons­sys­te­me (GIS) spricht man von der soge­nann­ten „Weiß­flä­chen­ana­ly­se”. „Weiß“ wer­den die Flä­chen genannt, die nach den Kri­te­ri­en eines Aus­schluss­ver­fah­rens bestimmt wer­den (zum Bei­spiel kei­ne Sied­lungs­flä­chen, kei­ne Wald­flä­chen, kei­ne Natur­schutz­ge­bie­te). So wird ermit­telt, wel­che Flä­chen grund­sätz­lich für Solar­park-Pla­nun­gen geeig­net sind. Hat man die­se Flä­chen iden­ti­fi­ziert, kom­men wei­te­re Prüf­fak­to­ren hin­zu: Ist die Flä­che lang­ge­zo­gen oder kom­pakt? Wie vie­le Flur­stü­cke sind auf der Flä­che ent­hal­ten? Zu klä­ren sind außer­dem Fra­gen nach Hang­la­ge, Aus­rich­tung, Ver­schat­tung oder Eig­nung für land­wirt­schaft­li­che Nut­zung — alles Para­me­ter, wel­che die spä­te­re Pro­jekt­pla­nung beein­flus­sen wür­den. Jeder Solar­park wird indi­vi­du­ell geplant. Vor Beginn der Pla­nung muss aber das gene­rel­le Poten­zi­al eine Flä­che ermit­telt wor­den sein.

Was sind Vor­rang- und Aus­schluss­flä­chen?

In den Lan­des­ent­wick­lungs­plä­nen kön­nen auch Gebie­te benannt sein, in denen Pho­to­vol­ta­ik-Frei­flä­chen­an­la­gen (Solar­parks) vor­ran­gig oder auch nicht gebaut wer­den sol­len, wobei sich hier die Rege­lun­gen zwi­schen den Bun­des­län­dern erheb­lich unter­schei­den. Als Aus­schluss­ge­bie­te sind in der Regel Sied­lungs­ge­bie­te, Wald- und Forst­flä­chen sowie Natur­schutz­ge­bie­te (oder ande­re beson­ders wert­vol­le Natur­schutz­flä­chen) benannt, aber auch zum Bei­spiel Flä­chen für den Abbau ober­flä­chen­na­her Roh­stof­fe. Bei bestimm­ten Flä­chen kann eine Abwä­gung erfol­gen, ob Solar­parks errich­tet wer­den kön­nen. Beson­ders her­vor­zu­he­ben sind hier Land­schafts­schutz- oder Vogel­schutz­ge­bie­te, in denen Solar­parks errich­tet wer­den kön­nen, wenn wei­te­re Rah­men­be­din­gun­gen pas­sen (zum Bei­spiel eine Auf­wer­tung der Flä­che bezüg­lich der Arten­viel­falt erfolgt).

Geeig­ne­te Flä­chen:

  • Acker- oder Grün­land, das schwä­che­re land­wirt­schaft­li­che Erträ­ge lie­fert, weil bei­spiels­wei­se die kli­ma­ti­schen Bedin­gun­gen ungüns­tig oder die Boden­qua­li­tät schlecht ist,
  • Flä­chen­ku­lis­se des Erneu­er­ba­re-Ener­gien-Geset­zes (EEG), d.h. ver­ein­facht Sei­ten­rand­strei­fen an Bahn­stre­cken und Auto­bah­nen sowie (abhän­gig vom Bun­des­land) ggf. land­wirt­schaft­li­che Flä­chen in soge­nann­ten „benach­tei­lig­ten Gebie­ten“ und
  • bestehen­de Kon­ver­si­ons­flä­chen zum Bei­spiel auf still­ge­leg­ten Abfall­de­po­nien, Tage­bau­en, Gru­ben, Stein­brü­chen oder Trup­pen­übungs­plät­zen.

Aus­schluss­flä­chen sind ins­be­son­de­re:

  • Sied­lungs­flä­chen (Orts­la­ge­flä­chen, Gebäu­de etc.),
  • Stra­ßen und Wege, Schie­nen­stre­cken, Bahn­ver­kehrs­an­la­gen,
  • Wald- und Forst­flä­chen,
  • Über­schwem­mungs­ge­bie­te,
  • Natur­schutz­ge­bie­te, Natio­nal­parks, Bio­sphä­ren­ge­bie­te (Kern­zo­nen), Bio­to­pe,
  • Natur­denk­ma­le,
  • Was­ser­schutz­ge­biets­zo­nen (Zone I).

Flä­chen, die unter Umstän­den infra­ge kom­men, sind:

  • Bio­top­ver­bun­de (tro­cke­ne, feuch­te und mitt­le­re Stand­or­te, Gene­ral­wild­we­ge­plan etc.),
  • Natu­ra 2000-Gebie­te, zum Bei­spiel Flo­ra-Fau­na-Habi­tat-Gebie­te (FFH) und Vogel­schutz­ge­bie­te (SPA),
  • Land­schafts­schutz­ge­bie­te,
  • Bio­sphä­ren­ge­bie­te (Ent­wick­lungs­zo­nen und Pfle­ge­zo­nen),
  • Was­ser­schutz­ge­biets­zo­nen (Zone III).

Hin­weis: Die­se Lis­te kann nur als Anhalts­punkt die­nen und beschreibt die grund­sätz­li­che Eig­nung einer Flä­che für Solar­parks. Bit­te infor­mie­ren Sie sich genau­er zu den jewei­li­gen Eignungs‑, Abwä­gungs- und Aus­schluss­kri­te­ri­en in Ihrem Bun­des­land bezie­hungs­wei­se in Ihrer Pla­nungs­re­gi­on.

Indi­vi­du­el­le Prü­fung der Flä­chen

Eine indi­vi­du­el­le Prü­fung für jeden Stand­ort mit Poten­zi­al für einen Solar­park ist uner­läss­lich, da sich zum Bei­spiel Vor­be­halts- und Vor­rang­ge­bie­te je nach Lan­des- und Regio­nal­pla­nung unter­schei­den. Es ist eben­falls not­wen­dig, auch den jeweils gül­ti­gen Lan­des­rah­men­plan zu prü­fen, da auch über Gebie­te wie bei­spiels­wei­se Bio­top­ver­bun­de, Land­schafts­schutz­ge­bie­te oder Was­ser­schutz­ge­biets­zo­nen indi­vi­du­ell ent­schie­den wer­den kann. Solar­parks wer­den Teil unse­rer Kul­tur­land­schaft und im Pla­nungs­pro­zess kann bei einer indi­vi­du­el­len Betrach­tung auf Syn­er­gie­po­ten­zia­le ange­mes­sen Rück­sicht genom­men wer­den. Selbst­ver­ständ­lich spie­len nicht nur gene­rel­le pla­nungs­recht­li­che Vor­ga­ben, son­dern auch die spe­zi­el­len Anfor­de­run­gen an einen kon­kre­ten Stand­ort eine Rol­le, zum Bei­spiel die opti­sche Wir­kung auf das Land­schafts­bild.

Prü­fung Topo­gra­fie und Netz­an­schluss

Wur­den Poten­zi­al­flä­chen zum Bei­spiel durch die „Weiß­flä­chen­ana­ly­se” bestimmt, folgt in einem wei­te­ren Schritt die Begut­ach­tung der Topo­gra­fie der Flä­che. Neben der Grö­ße und der vor­herr­schen­den Boden­qua­li­tät spie­len auch die Umge­bung und die Lage eine wesent­li­che Rol­le. Die Flä­che soll­te weder ver­schat­tet sein noch sich in nord­ex­po­nier­ter Hang­la­ge befin­den. Wei­te­re Kri­te­ri­en sind die Ent­fer­nung zu Sied­lungs­be­rei­chen sowie angren­zen­de Infra­struk­tur wie Auto­bah­nen, Schie­nen- oder Strom­tras­sen oder Abstän­de zu Wäl­dern und Gewäs­sern. Vor­teil­haft ist auch ein nahe­ge­le­ge­ner Netz­an­schluss­punkt, um die Anla­ge spä­ter und mit mög­lichst gerin­gem Auf­wand mit dem Strom­netz zu ver­bin­den.

Ver­hand­lung mit Flä­chen­ei­gen­tü­me­rin­nen und ‑eigen­tü­mern

Kommt eine Flä­che für einen Solar­park infra­ge und sind alle Vor­aus­set­zun­gen hin­sicht­lich der Flä­chen­eig­nung gege­ben, wer­den die Flä­chen­ei­gen­tü­me­rin­nen und ‑eigen­tü­mer ange­spro­chen. Hier­bei erör­tern Pro­jekt­ent­wick­ler mit den Eigen­tü­me­rin­nen und Eigen­tü­mern deren Bereit­schaft und die Bedin­gun­gen, Flä­chen für den Bau eines Solar­parks zur Ver­fü­gung zu stel­len bzw. zu ver­pach­ten. Dar­über hin­aus wird fest­ge­legt, wie die Anla­ge rück­stands­los rück­ge­baut wer­den kann, soll­te dies gewünscht wer­den. So kön­nen Lösun­gen gefun­den wer­den, wie Flä­chen nach dem Pach­ten­de wie­der für die Land­wirt­schaft nutz­bar wer­den. Wenn die Flä­chen­ei­gen­tü­me­rin­nen und ‑eigen­tü­mer zustim­men, ihre Flur­stü­cke für die Pla­nung und den Betrieb eines Solar­parks an die Ent­wick­ler­ge­sell­schaft zu ver­pach­ten, wer­den ent­spre­chen­de Ver­trä­ge geschlos­sen. Die­se Ver­trä­ge sind eine nöti­ge Sicher­heit für die wei­te­ren Pla­nun­gen.

Schritt 2: Die Pla­nungs­pha­se

Ist die Flä­che gesi­chert und ein Ver­trag mit dem Flä­chen­ei­gen­tü­mer abge­schlos­sen, dient die­ser als Pla­nungs­grund­la­ge für die Kom­mu­ne. Alle Infos zu den kom­mu­na­len Pla­nungs­pro­zess fin­den Sie hier.

Wei­te­re Schrit­te bei der Ent­ste­hung eines Solar­parks

Alle Schrit­te im Über­blick:

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