Die wichtigsten Schritt bis zur Errichtung eines Solarparks
Bevor ein Solarpark in die Planung geht und anschließend gebaut werden kann, muss ein geeigneter Standort gefunden werden.
Schritt 1: Die Flächengewinnung
Welche Flächen eignen sich für Solarparks? Darf auf jeder Fläche ein Solarpark gebaut werden? Welche Kriterien spielen bei der Flächengewinnung eine Rolle?
Die Standortauswahl beginnt in der Regel mit der Suche nach einer nutzbaren Fläche. Wird diese Fläche nicht von einem Flächeneigentümer vorgeschlagen und anschließend geprüft, lassen sich Potenzialflächen auch auf Satellitenbildern und Karten oder Suchfahrten finden.
Eine wichtige Rahmenbedingung bei der Potenzialflächenermittlung spielen die Vorgaben der Landesplanung. Entweder auf Bundeslandebene oder für einzelne Regionen – sogenannte Planungsregionen – werden die Vorgaben der Landesplanungen für „raumbedeutsame Planungen“ konkretisiert. Abhängig von den definierten Zielen geben z. B. Regionalpläne Auskunft darüber, welche Flächen für die Planungen von Solarparks geeignet sind, welche ausgeschlossen werden oder welche Flächen unter bestimmten Umständen infrage kommen.
Kommt die Fläche für den Bau einer PV-Freiflächenanlage infrage, beginnen die Verhandlungen mit anschließendem Vertragsabschluss (meist in Form eines Pachtvertrags) mit den Flächeneigentümerinnen und ‑eigentümern. Mehr Informationen finden Sie hier.
Was ist eine sogenannte “Weißflächenanalyse”?
Bei der Prüfung über Geoinformationssysteme (GIS) spricht man von der sogenannten „Weißflächenanalyse”. „Weiß“ werden die Flächen genannt, die nach den Kriterien eines Ausschlussverfahrens bestimmt werden (zum Beispiel keine Siedlungsflächen, keine Waldflächen, keine Naturschutzgebiete). So wird ermittelt, welche Flächen grundsätzlich für Solarpark-Planungen geeignet sind. Hat man diese Flächen identifiziert, kommen weitere Prüffaktoren hinzu: Ist die Fläche langgezogen oder kompakt? Wie viele Flurstücke sind auf der Fläche enthalten? Zu klären sind außerdem Fragen nach Hanglage, Ausrichtung, Verschattung oder Eignung für landwirtschaftliche Nutzung — alles Parameter, welche die spätere Projektplanung beeinflussen würden. Jeder Solarpark wird individuell geplant. Vor Beginn der Planung muss aber das generelle Potenzial eine Fläche ermittelt worden sein.
Was sind Vorrang- und Ausschlussflächen?
In den Landesentwicklungsplänen können auch Gebiete benannt sein, in denen Photovoltaik-Freiflächenanlagen (Solarparks) vorrangig oder auch nicht gebaut werden sollen, wobei sich hier die Regelungen zwischen den Bundesländern erheblich unterscheiden. Als Ausschlussgebiete sind in der Regel Siedlungsgebiete, Wald- und Forstflächen sowie Naturschutzgebiete (oder andere besonders wertvolle Naturschutzflächen) benannt, aber auch zum Beispiel Flächen für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe. Bei bestimmten Flächen kann eine Abwägung erfolgen, ob Solarparks errichtet werden können. Besonders hervorzuheben sind hier Landschaftsschutz- oder Vogelschutzgebiete, in denen Solarparks errichtet werden können, wenn weitere Rahmenbedingungen passen (zum Beispiel eine Aufwertung der Fläche bezüglich der Artenvielfalt erfolgt).
Geeignete Flächen:
- Acker- oder Grünland, das schwächere landwirtschaftliche Erträge liefert, weil beispielsweise die klimatischen Bedingungen ungünstig oder die Bodenqualität schlecht ist,
- Flächenkulisse des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), d.h. vereinfacht Seitenrandstreifen an Bahnstrecken und Autobahnen sowie (abhängig vom Bundesland) ggf. landwirtschaftliche Flächen in sogenannten „benachteiligten Gebieten“ und
- bestehende Konversionsflächen zum Beispiel auf stillgelegten Abfalldeponien, Tagebauen, Gruben, Steinbrüchen oder Truppenübungsplätzen.
Ausschlussflächen sind insbesondere:
- Siedlungsflächen (Ortslageflächen, Gebäude etc.),
- Straßen und Wege, Schienenstrecken, Bahnverkehrsanlagen,
- Wald- und Forstflächen,
- Überschwemmungsgebiete,
- Naturschutzgebiete, Nationalparks, Biosphärengebiete (Kernzonen), Biotope,
- Naturdenkmale,
- Wasserschutzgebietszonen (Zone I).
Flächen, die unter Umständen infrage kommen, sind:
- Biotopverbunde (trockene, feuchte und mittlere Standorte, Generalwildwegeplan etc.),
- Natura 2000-Gebiete, zum Beispiel Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH) und Vogelschutzgebiete (SPA),
- Landschaftsschutzgebiete,
- Biosphärengebiete (Entwicklungszonen und Pflegezonen),
- Wasserschutzgebietszonen (Zone III).
Hinweis: Diese Liste kann nur als Anhaltspunkt dienen und beschreibt die grundsätzliche Eignung einer Fläche für Solarparks. Bitte informieren Sie sich genauer zu den jeweiligen Eignungs‑, Abwägungs- und Ausschlusskriterien in Ihrem Bundesland beziehungsweise in Ihrer Planungsregion.
Individuelle Prüfung der Flächen
Eine individuelle Prüfung für jeden Standort mit Potenzial für einen Solarpark ist unerlässlich, da sich zum Beispiel Vorbehalts- und Vorranggebiete je nach Landes- und Regionalplanung unterscheiden. Es ist ebenfalls notwendig, auch den jeweils gültigen Landesrahmenplan zu prüfen, da auch über Gebiete wie beispielsweise Biotopverbunde, Landschaftsschutzgebiete oder Wasserschutzgebietszonen individuell entschieden werden kann. Solarparks werden Teil unserer Kulturlandschaft und im Planungsprozess kann bei einer individuellen Betrachtung auf Synergiepotenziale angemessen Rücksicht genommen werden. Selbstverständlich spielen nicht nur generelle planungsrechtliche Vorgaben, sondern auch die speziellen Anforderungen an einen konkreten Standort eine Rolle, zum Beispiel die optische Wirkung auf das Landschaftsbild.
Prüfung Topografie und Netzanschluss
Wurden Potenzialflächen zum Beispiel durch die „Weißflächenanalyse” bestimmt, folgt in einem weiteren Schritt die Begutachtung der Topografie der Fläche. Neben der Größe und der vorherrschenden Bodenqualität spielen auch die Umgebung und die Lage eine wesentliche Rolle. Die Fläche sollte weder verschattet sein noch sich in nordexponierter Hanglage befinden. Weitere Kriterien sind die Entfernung zu Siedlungsbereichen sowie angrenzende Infrastruktur wie Autobahnen, Schienen- oder Stromtrassen oder Abstände zu Wäldern und Gewässern. Vorteilhaft ist auch ein nahegelegener Netzanschlusspunkt, um die Anlage später und mit möglichst geringem Aufwand mit dem Stromnetz zu verbinden.
Verhandlung mit Flächeneigentümerinnen und ‑eigentümern
Kommt eine Fläche für einen Solarpark infrage und sind alle Voraussetzungen hinsichtlich der Flächeneignung gegeben, werden die Flächeneigentümerinnen und ‑eigentümer angesprochen. Hierbei erörtern Projektentwickler mit den Eigentümerinnen und Eigentümern deren Bereitschaft und die Bedingungen, Flächen für den Bau eines Solarparks zur Verfügung zu stellen bzw. zu verpachten. Darüber hinaus wird festgelegt, wie die Anlage rückstandslos rückgebaut werden kann, sollte dies gewünscht werden. So können Lösungen gefunden werden, wie Flächen nach dem Pachtende wieder für die Landwirtschaft nutzbar werden. Wenn die Flächeneigentümerinnen und ‑eigentümer zustimmen, ihre Flurstücke für die Planung und den Betrieb eines Solarparks an die Entwicklergesellschaft zu verpachten, werden entsprechende Verträge geschlossen. Diese Verträge sind eine nötige Sicherheit für die weiteren Planungen.
Schritt 2: Die Planungsphase
Ist die Fläche gesichert und ein Vertrag mit dem Flächeneigentümer abgeschlossen, dient dieser als Planungsgrundlage für die Kommune. Alle Infos zu den kommunalen Planungsprozess finden Sie hier.
Weitere Schritte bei der Entstehung eines Solarparks
Alle Schritte im Überblick:
- Schritt 2 von 4: Planungsphase — Der Weg zur Baugenehmigung
- Schritt 3 von 4: Bauphase — Wie wird ein Solarpark gebaut?
- Schritt 4 von 4: Betrieb & Bewirtschaftung — Einen Solarpark warten und bewirtschaften