Saubere Energie für starke Kommunen

Die Kommunen sind das Schlüsselelement der Energiewende. Von der Flächengenehmigung, über die Bauleitplanung bis zur kommunalen Förderung bzw. finanziellen Beteiligung begleiten sie die Projektentwicklung einer PV-Flächenanlage in Deutschland. 
Gruppe von Menschen unterschiedlichen Alters in einem Solarpark. Eine Person hält ein Objektivglas in die Luft und erklärt der Gruppe etwas. Im Hintergrund sieht man den Solarpark.
© bne e.V. / L. Gottwald

Wie können Kommunen vor Ort beteiligt werden? 

Der Solarpark wird vor Ort gemeinsam von oder mit Projektträgern und Verpächtern initiiert, das Projekt professionell geplant, ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt und der Bau begleitet. Der im Solarpark produzierte Strom kann lokal und überregional genutzt werden und private Haushalte, kommunale Einrichtungen sowie Unternehmen mit günstiger Energie versorgen.

Gemeinden und Menschen vor Ort können auf vielfältige Weise von Solarparks profitieren. So leisten Anlagenbetreiber Pachtzahlungen für Flächen und zahlen vor Ort ihre Gewerbesteuer. Durch §6 EEG können Kommunen an den Erlösen von Solarparks auch direkt beteiligt werden.  

Mustervertrag nach §6 EEG

Sie planen bereits eine PV-Freiflächenanlage in Ihrer Kommune? Nutzen Sie unseren kostenlosen Mustervertrag zur rechtssicheren Umsetzung des §6 EEG 2023!  

Zum Mustervertrag

Thorsten Jörß

Leiter Projektentwicklung Photovoltaik, EnBW

Die richtige Balance zwischen Energiewende, Landnutzung und Artenschutz zu finden ist uns sehr wichtig. Eine sorgfältige Planung und ein offener Dialog sind daher unerlässlich, um Freiflächen-Solaranlagen verantwortungsvoll und wertschöpfend für alle Beteiligten in den Gemeinden umzusetzen.

Karl-Heinz Remmers

Geschäftsführer, Remmers Solar GmbH

Solarparks können Gemeinden durch die kommunale Beteiligung erhebliche Mittel langfristig rechtssicher zur Verfügung stellen. Parallel sind direkte Bürgerbeteiligungen durch günstige Stromtarife, Beteiligungen an den Anlagen oder sehr günstige eigene Dachanlagen durch begleitete Selbstbauprojekte möglich.

© bne e.V. / Fotograf ARTIS Uli Deck
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FAQs zum Thema Kom­mu­nen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Ihre Fragen sind offen geblieben? Schreiben Sie uns!

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  • Welche Mehrwerte entstehen für Gemeinden? Welche Beteiligungsmöglichkeiten habe ich als Bürgerin oder Bürger?

    Gemeinden und Menschen vor Ort können auf vielfältige Weise von Solarparks profitieren. So leisten Anlagenbetreiber Pachtzahlungen für Flächen und zahlen vor Ort ihre Gewerbesteuer. Durch eine Gesetzesänderung im Erneuerbare-Energiren-Gesetz 2021 (EEG 2021) können Kommunen an den Erlösen von Solarparks auch direkt beteiligt werden. Alle nötigen Informationen sowie ein Mustervertragswerk zur Beteiligung von Kommunen an Solarparks finden Sie hier.

    In nicht wenigen Solarpark-Projekten ist auch eine direkte Beteiligung möglich. So können zum Beispiel Unternehmen, Stadtwerke oder Gemeinden Mitgesellschafter der Solaranlagen werden. Auch sind Genossenschafts- oder andere Beteiligungsmodelle, in deren Rahmen die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Gemeinde selbst die Anlagen (oder Anlagenteile) betreiben und auf diese Art und Weise Renditen sowie grünen Strom erhalten. Darüber hinaus können Solarenergiestiftungen gemeinnützige Initiativen vor Ort unterstützen. Auch ohne aktive Beteiligung können Bürgerstrommodelle für finanzielle Entlastung sorgen, etwa in einem regionalen günstigen Stromtarif. Dieses Modell ist jedoch nicht bei allen Projekten umsetzbar. Solarparks stellen heute und absehbar in Zukunft die günstigste Form dar, Strom zu produzieren.

    Die Beteiligungsmöglichkeiten an Solarparks für Gemeinden und Menschen vor Ort sind vielfältig. Finanzielle Beteiligung kann direkt oder indirekt erfolgen. Oft sind Maßnahmen kombinierbar, aber nicht immer.

    Neben der finanziellen Teilhabe an Solarparks gibt es weitere Mehrwerte, zum Beispiel Aufträge für Unternehmen vor Ort (Bau, Wartung, Pflege) sowie Mehrwerte im Bereich der Biodiversität.

  • Wie läuft die Planungs- und Bauphase ab?

    Eine detaillierte Beschreibung des Planungs- und Bauprozesses liefert der Beitrag Vom Planverfahren bis zur Bauphase. Zunächst werden in einer Grobplanung möglichst konkretere Eckdaten des Projekts entwickelt, etwa Anlagengröße und -leistung geschätzt sowie ein grober Entwurf der Flächenplanung erstellt. Zudem muss geprüft werden, ob das Projekt überhaupt mit der Raumordnung vereinbar ist. Dann stellt der Entwickler das Projektvorhaben erstmals im Gemeinderat vor. In der Folge finden Bürgerinformationsveranstaltungen statt, die Nachbargemeinden werden informiert und es kommt zum Austausch mit Interessengruppen wie unter anderem Naturschutzverbänden oder Jägerinnen und Jägern. Die Gemeinde kann dann einen Aufstellungsbeschluss treffen, damit das Raumordnungsverfahren eingeleitet werden kann. Ein Aufstellungsbeschluss – und das wird oft falsch verstanden – kommt noch nicht einer Genehmigung gleich, ist aber für weitere Detailplanungen nötig. Er beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

    Die Gemeinde ist der zentrale Akteur: Aufgrund der kommunalen Planungshoheit entscheidet sie über den Bebauungsplan. Am Ende dieses Prozesses muss der Entwickler zwei Dinge in der Hand halten, um den Solarpark verwirklichen zu können: eine positive landesplanerische Stellungnahme und die Baugenehmigung. Erst wenn diese vorliegt, kann mit dem Bau des Solarparks begonnen werden.

  • Wie fügt sich ein Solarpark in das Landschaftsbild ein?

    Solarparks werden zunehmend Teil unserer Kulturlandschaft. Form, Farbe und Reflexion können von Anwohnerinnen und Anwohnern jedoch als störend wahrgenommen werden. Je größer eine PV-Freiflächenanlage ist, desto größer ist auch ihr potenzieller Einfluss auf das Landschaftsbild. Die Einbindung in das jeweilige Landschaftsbild ist daher von wachsender Bedeutung, um die Akzeptanz von Solarparks zu stärken. Wie diese Integration im Detail gelingen kann, erfahren Sie im Beitrag: Neue Energielandschaften.

    In flachem Gelände lässt sich ein Solarpark so anlegen, dass er kaum oder gar nicht über den Horizont ragt. Außerdem können niedrige Bepflanzungen an den Rändern erreichen, dass die Anlagen nur aus der Nähe sichtbar sind. Um eine stimmige Integration in die Landschaft zu erreichen, werden bereits bei Beginn der Planungen Visualisierungen erstellt. Diese digitalen Karten sind insbesondere bei hügeligen Landschaften hilfreich, um abschätzen zu können, wie sich Solarparks in eine ländliche Umgebung einfügen. Anhand der Visualisierungen wird das Erscheinungsbild einer Anlage frühzeitig mit Bürgerinnen und Bürgern vor Ort diskutiert und gegebenenfalls optimiert. Bei einer topografisch angepassten Bauweise werden auch für den Denkmalschutz relevante Blickbeziehungen berücksichtigt.

    Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Selbstverpflichtung Gute Planung von PV-Freilandanlagen verpflichten sich, Solarparks verantwortungsvoll in unsere Kulturlandschaften einzubetten.

  • Lassen sich Solarparks landwirtschaftlich nutzen?

    © Paul-Langrock.de

    Solarparks sind geeignet für eine landwirtschaftliche Mehrfachnutzung. Flächen innerhalb von PV-Freiflächenanlagen bedürfen einer dauerhaften Pflege. Anders als bei der klassischen Landwirtschaft erfolgt die Flächenpflege in der Regel extensiv, was nebenbei der Artenvielfalt zugutekommt.

    Beweidung: Häufig dienen Solarparks als Schafweide, aber auch die Freilandhaltung von Geflügel oder auch Schweinen ist grundsätzlich möglich. Solarparks sind ohnehin eingezäunt und die Modultische schützen die Tiere vor der Witterung.

    Extensive landwirtschaftliche Flächenpflege: Nicht oder nur zeitweise beweidete Flächen werden in der Regel zweimal jährlich gemäht. Da weder Pestizide noch Dünger eingesetzt werden, lässt sich dort Bioheu gewinnen. Da hierbei das Mähgut abtransportiert wird, entstehen für die Artenvielfalt besonders wertvolle Wiesen. Ist auf der Fläche der klimafreundliche Humusaufbau ein Ziel, so ist auch eine Mulchmahd möglich, dann allerdings mit Abstrichen bei der Entwicklung der Artenvielfalt.

    Auf extensiv genutzten Solarparkflächen steigt die Biodiversität an. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Artenvielfalt durch konventionelle Bewirtschaftung zuvor zurückgegangen ist.

    Abhängig von der Art und Weise der Flächenbewirtschaftung kann einerseits die Bodenerholung im Vordergrund stehen oder der Solarpark als „Blühstreifen-XXL“ positiv für die Insektenvielfalt wirken. Die Bodenerholung geht in der Regel mit Erosionsvermeidung und einer verbesserten Wasserrückhaltefähigkeit einher. Mit angepassten Bewirtschaftungskonzepten ist auch die Entwicklung von besonders artenreichen Lebensräumen möglich.

  • Wo gibt es begleitende Beratungsangebote für Gemeinderäte?

    Für Gemeinden bestehen in fast allen Bundesländern verschiedene Angebote auf unterschiedlichen Ebenen. Wir haben hier einige Beispiele aufgeführt und erweitern die Liste nach und nach:

    • In Baden-Württemberg gibt es das vom Land geförderte „Forum Energiedialog“. Für Projekte im Rahmen der Energiewende können Gemeinden dort Leistungen in Anspruch nehmen wie zum Beispiel Beratung, Durchführung und Moderation von Veranstaltungen, Mediation, Klärung fachlicher Streitfragen sowie weitere kommunikative Leistungen. Dabei ist der Prozess ergebnisoffen.
    • Unterstützung finden Gemeinden und andere interessierte Parteien auch bei Energieagenturen, die es in fast allen Bundesländern gibt. So versteht sich die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (TheGA) als Kompetenz-, Beratungs- und Informationszentrum. Sie verfügt über eigene Ansprechpartnerinnen und -partner zum Thema Solarenergie.
    • Ein weiteres Beispiel ist die Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH. Sie bietet Bauherren, Kommunen und Unternehmen unter anderem eine Erstberatung sowie Fachinformationen zu solaren Wärmenetzen in Kommunen an. Sie informiert über Möglichkeiten der Förderung und vermittelt landeseigene Förderprogramme.

    In verschiedenen Bundesländern gibt es sogenannte „Energie-Kompetenzzentren“, die Auskunft zu diversen Fragestellungen für Gemeinden, Projektentwickler oder auch Bürgerinnen und Bürger geben.
    Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) agiert bundesweit. Es vernetzt Akteurinnen und Akteure, stellt aktuelles Fachwissen bereit und versucht, Konflikten insbesondere mit dem Naturschutz vorzubeugen. Dazu vermittelt das KNE beispielsweise lokale Mediationen.

    Auch andere Gemeinden, die bereits Solarparks errichtet haben, können eine wichtige Informationsquelle sein. Best-Practice-Beispiele zeigen, welche Erfahrungen kommunale Vertreterinnen und Vertreter von der Planung bis zum späteren Betrieb eines Solarparks gesammelt haben.

  • Wie wird eine Fläche gefunden, als geeignet bewertet und ausgewiesen?

    Die Suche nach einem geeigneten Standort beginnt in der Regel damit, dass Potenzialanalysen für geeignete Flächen durchgeführt werden. Wie dieser Prozess genauer abläuft, wird im Beitrag „Von der Potenzialfläche zum Solarstandort“ genauer erläutert. Geprüft werden neben dem Potenzial einer Fläche auch weitere Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel Eignungs-, Abwägungs- und Ausschlusskriterien. Abhängig von den jeweiligen Regelungen in den Bundesländern gibt es Flächen, die für die Planungen von Solarparks von vornherein geeignet sind, ausgeschlossen werden müssen oder die unter Umständen infrage kommen.

    Hinweis: Die folgende Liste kann nur als Anhaltspunkt dienen und beschreibt die grundsätzliche Eignung einer Fläche für Solarparks. Bitte informieren Sie sich genauer zu den jeweiligen Eignungs-, Abwägungs- und Ausschlusskriterien in Ihrem Bundesland beziehungsweise in Ihrer Planungsregion.

    Geeignete Flächen:

    • Acker- oder Grünland, das schwächere landwirtschaftliche Erträge liefert, weil beispielsweise die klimatischen Bedingungen ungünstig oder die Bodenqualität schlecht ist,
    • Flächenkulisse des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), d.h. vereinfacht Seitenrandstreifen an Bahnstrecken und Autobahnen sowie (abhängig vom Bundesland) ggf. landwirtschaftliche Flächen in sogenannten „benachteiligten Gebieten“ und
    • bestehende Konversionsflächen zum Beispiel auf stillgelegten Abfalldeponien, Tagebauen, Gruben, Steinbrüchen oder Truppenübungsplätzen.

    Ausschlussflächen sind insbesondere:

    • Siedlungsflächen (Ortslageflächen, Gebäude etc.),
    • Straßen und Wege, Schienenstrecken, Bahnverkehrsanlagen,
    • Wald- und Forstflächen,
    • Überschwemmungsgebiete,
    • Naturschutzgebiete, Nationalparks, Biosphärengebiete (Kernzonen), Biotope,
    • Naturdenkmale,
    • Wasserschutzgebietszonen (Zone I).

    Flächen, die unter Umständen infrage kommen, sind:

    • Biotopverbunde (trockene, feuchte und mittlere Standorte, Generalwildwegeplan etc.),
    • Natura 2000-Gebiete, zum Beispiel Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH) und Vogelschutzgebiete (SPA),
    • Landschaftsschutzgebiete,
    • Biosphärengebiete (Entwicklungszonen und Pflegezonen),
    • Wasserschutzgebietszonen (Zone III).

    Weiterführende Informationen finden Sie in der Regel auf der Webseite Ihrer Planungsregion und im Beitrag: Von der Potenzialfläche zum Solarstandort

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