2/4: Der Weg zur Baugenehmigung

16. Juli 2024

Die Entscheidung für oder gegen einen Solarpark wird im Bebauungsverfahren auf kommunaler Ebene getroffen. Erfahren…

Daniela Feil

© Christian Perl

2/4: Der Weg zur Baugenehmigung

Kommune
16. Juli 2024

Ist die Fläche gesichert und ein Vertrag mit dem Flächeneigentümer abgeschlossen, muss eine Baugenehmigung eingeholt werden. Der Weg zur Baugenehmigung hängt dabei von der Fläche ab, auf der die PV-Freiflächenanlage gebaut werden soll.

Wenn eine geeignete Fläche für einen Solarpark gefunden wurde, muss Kontakt zur Kommune aufgenommen werden. Die Zustimmung der Kommune ist ein essentieller Schritt für die Realisierung des Projekts. Denn der Bau einer PV-Freiflächenanlage hängt stark von regionalen Vorschriften und Entscheidungen ab. Letztlich erteilt die Kommune die Baugenehmigung, welche für die weiteren Schritte der Projektentwicklung ausschlaggebend ist.

Eine Frage der Fläche

Ob und wann die Kommune den Bau eines Solarparks genehmigt, ist von der Art der Fläche, auf der die PV-Anlage errichtet werden soll, abhängig. Denn im Januar 2023 wurde im Rahmen einer Änderung des Baurechts eine Privilegierung ausgewählter Flächen eingeführt. Es wird nun zwischen privilegierten und nicht-privilegierten Flächen unterschieden.

Privilegierte Flächen

Für sogenannte privilegierte Flächen hat dies zur Folge, dass die Projektentwickler*innen direkt einen Bauantrag bei der Kommune stellen können. Das aufwendige Bebauungsplanverfahren, das meist bis zu 12 Monate oder länger in Anspruch nimmt, entfällt. Diese Änderung soll vor allem Kosten und Zeit sparen.

Beispiele für privilegierte Flächen:

  • längs von Autobahnen (Entfernung: 200m)
  • längs von mehrgleisigen Schienenwegen (Entfernung: 200m)
  • hofnahe PV-Anlagen, z. B. eine Anlage von max. 2,5 ha “direkt” am landwirtschaftlichen Hof

Eine Übersicht von nicht-privilegierten Flächen sowie welche Flächen sich für den Bau von Solarparks eignen und welche nicht, finden Sie hier.

Die Privilegierung basiert auf der Annahme, dass die Seitenstreifen an Schienenwegen und Autobahnen bereits “durch optische und akustische Belastungen vorgeprägt sind, so dass PV-Anlagen dort ohne die Durchführung eines Planverfahrens ermöglicht werden sollen”*.

Die Änderung im Baurecht bringt jedoch auch mit sich, dass der Gemeinderat dem Bau einer Solaranlage nicht mehr zustimmen muss. Der Projektträger hat sogar einen Anspruch auf die Erteilung einer Baugenehmigung, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und keine sogenannten öffentlichen Belange dem Bau der Anlage gegenüberstehen. Dies kann z. B. die Tatsache sein, dass Flächen an Autobahnen oder Schienen in einem bestehenden Flächennutzungsplan der Gemeinde bereits als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen wurden. Weiterhin ist die Raumordnung der Gemeinde zu beachten sowie das Natur- und Artenschutzrecht einzuhalten.

Nicht-privilegierte Flächen

In den meisten Fällen werden Solarparks jedoch auf nicht-privilegierten Flächen wie bspw. Acker- oder Grünland gebaut. Hier gilt weiterhin die kommunale Planungshoheit und die Anlagen müssen die kommunalen Genehmigungsprozesse wie die Aufstellung des Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans. Es wird die Bauleitplanung eingeleitet. Im Rahmen eines sogenannten Bebauungsplanverfahrens (auch B-Planverfahren genannt) entscheidet die Kommune, ob der Solarpark auf der identifizierten Flächen gebaut werden kann oder nicht. Eine detaillierte Übersicht des B-Planverfahrens folgt in Kürze.

Viele Vorteile für die Kommune

Ein zügiger Umstieg auf eine klimaneutrale Energieversorgung wird durch gesellschaftliche Akzeptanz begünstigt. Ein wichtiger Schritt ist hierbei die Beteiligung von Kommunen und Bürger*innen vor Ort. Bei PV-Freiflächenanlagen sind viele Beteiligungsformen möglich, die abhängig vom individuellen Projekt in Betracht gezogen werden sollten. Eine ausführliche Übersicht finden Sie auf unserer Seite zum Thema “Varianten der Beteiligung”. Darüber hinaus haben bereits viele Bundesländer eigene Regelungen zur Beteiligung eingeführt. Eine Übersicht finden Sie hier.

Schritt 3: Bau der PV-Freiflächenanlage

Die Gemeinde ist der zentrale Akteur, wenn es um die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen geht. Erst mit der Baugenehmigung kann der Bau der Anlage starten.

Weitere Schritte bei der Entstehung eines Solarparks

Alle Schritte im Überblick:

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