In Zeiten knapper Kassen wird die Energiewende für viele Gemeinden zum Rettungsanker. Laut der IKND und Heimatwurzel-Befragung generieren bereits zwei Drittel der Kommunen Einnahmen aus erneuerbaren Energieprojekten. Solarparks spielen hierbei, neben der Windkraft, eine Hauptrolle.
Die drei Säulen der kommunalen Wertschöpfung
Dass Solarparks rentabel sind, zeigt die Statistik: 82 % der Kommunen mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen berichten von direkten finanziellen Vorteilen. Diese fließen primär über drei Wege:
- Gewerbesteuer: Langfristige Einnahmen durch die Betreibergesellschaften.
- Pachtzahlungen: Wenn kommunale Flächen genutzt werden.
- § 6 EEG-Zahlungen: Die rechtlich verankerte Beteiligung der Standortgemeinden pro erzeugter Kilowattstunde.
Wie diese Mittel am besten reinvestiert werden können, zeigen wir in unseren Blogartikeln zur Kommunalbeteiligung, bspw. in der sächsischen Gemeinde Lossatal.

Wo landet das Geld?
Die Studie zeigt: Bei über 60 % der Kommunen fließen die Erträge in den allgemeinen Haushalt, um wichtige Kernaufgaben zu finanzieren. Jeweils etwa jede zehnte Kommune nutzt die Gelder gezielt für die Schuldentilgung, soziale Einrichtungen oder direkten Umwelt- und Klimaschutz.
Kommunalbeteiligung nach §6 EEG
Mit dem EEG 2023 wurde die freiwillige Zahlung von Betreibern von PV-Freiflächen- und Windkraftanlagen an die betroffenen Kommunen in Paragraf 6 eingeführt. Seitdem können Kommunen an den Erlösen von Solar und Windparks auch direkt beteiligt werden. Dennoch nutzen gemäß der Umfrageergebnisse über einem Drittel der befragten Kommunen die Möglichkeit der Beteiligung nach §6 EEG nicht, wie die untenstehende Grafik zeigt. Als Hauptbarrieren wurden hierbei Informationsdefizit sowie die mangelnde Kapazität, die Beteiligung mit den Betreibern auszuhandeln.

Zusätzlich haben einige Bundesländer eigene Landesbeteiligungsgesetze verabschiedet, eine Übersicht findet sich auf SonneSammeln. Die Heterogenität der Regelungen in den einzelnen Bundesländern birgt auch Risiken, wie ein Gutachten der Stiftung Umweltenergierecht ermittelt hat. Insbesondere für Kommunen mit kleinen Verwaltungsabteilungen ist es herausfordernd, die verschiedenen Regelungen zu überblicken und zielführend anzuwenden.
Aufgrund dessen hat der Bundesverband Neue Energiewirtschaft zuletzt einen Vorschlag für die Aktualisierung der Kommunalbeteiligung nach §6 EEG veröffentlicht:
Das Rechtsgutachten zeigt bestehende Schwachstellen der Kommunalbeteiligung bei Solarparks auf und formuliert konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Resilienz der Beteiligungsregeln, mit einem besonderen Fokus auf die Integration von Batteriespeichern und die Beteiligungsregelungen der Länder. Mehr Informationen zu dem Thema erhalten Sie im zugehörigen Blogbeitrag.
Zum Hintergrund:
Die bundesweite Befragung unter mehr als 600 Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern wurde durch die Initiative Klimaneutrales Deutschland (IKND) und heimatwurzeln e.V. initiiert. Das Ergebnis: Die Energiewende vor Ort scheitert selten am Willen der Verantwortlichen – sondern an fehlenden Netzkapazitäten, fehlendem Geld und komplizierten Verfahren. Anlässlich der Umfrage veröffentlichen wir auf SonneSammeln eine Blogpost-Reihe zu ausgewählten Ergebnissen.
Zusätzlich zu diesem Artikel finden Sie Beiträge zu Umfrageergebnissen der Themenbereiche Akzeptanz und Netzanschlüsse.






